ohne Krankenkarte zum Arzt oder ins Krankenhaus?
Hallo,
ich habe eine grade sehr akute Frage/Problem: Ich bin im Moment krank (starke Hustenanfälle, Atemnot, allgemeine Schwäche) und habe keine Versichertenkarte. Ich habe längere Zeit keine Beiträge in meine Krankenkasse gezahlt und aufgrund der ausstehenden Beträge eine sogenannte Ruhensmahnung von der AOK erhalten. Seit April bin ich aber rückwirkend wieder über das Jobcenter versichert. Ich bin schon in Kontakt mit der AOK und versuche ein Zahlungsangebot aufzustellen, was sich grade schwierig gestaltet. Kurzum ich müsste dringend zum Arzt, weiß aber nicht wie ich das tun soll. Kann ich in die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen und denen das so schildern? Bei einem normalen Arzt wollen sie die Mitgliedsbescheinigung per Fax von der Kasse haben, was sicher noch etwas dauern wird. Also hat jemand einen Tipp wie ich keine Schwierigkeiten mit der Krankenkasse bekomme, aber trotzdem schnellstmöglich eine Behandlung bekomme?
Danke
Steph
2 Antworten
Gehe zur Krankenkasse und lasse Dir einen Erfassungsschein geben dort ist dann lt. § 25 vermerkt das Du nur akute Schmerzbehandlung gemacht bekommen darfst und Lebenserhaltende Behandlung, da Du durch Deinen Beitragsrückstand erst mal keinen Anspruch hast wenn Du mehr hast musst Du dies nach GOÄ Privat bezahlen
Hartz4-Empfänger, die Beitragsrückstände haben, sind von der Krankenkasse aus dem ruhenden Leistungsanspruch herauszunehmen. heißt: wieder voller Leistungsanspruch.
Voraussetzung: die Anmeldung des Jobcenters liegt bei der Kasse vor. notfalls den ALG2-Bescheid einreichen.
und selbst wenn du einen ruhenden Anspruch hättest, für Schmerz- und Notfallbehandlungen bist du versichert.
und Atemnot ist definitiv ein Notfall. im Krankenhaus darf man dich auch nicht abweisen.
Solange die neue Karte nicht vorliegt, stellt die AOK einen Behandlungsschein aus. Diese kann auch per Fax an den Arzt geschickt werden. Bei einem Notfall hast du immer Anspruch auf Behandlung.