ohne Krankenkarte zum Arzt oder ins Krankenhaus?

2 Antworten

Gehe zur Krankenkasse und lasse Dir einen Erfassungsschein geben dort ist dann lt. § 25 vermerkt das Du nur akute Schmerzbehandlung gemacht bekommen darfst und Lebenserhaltende Behandlung, da Du durch Deinen Beitragsrückstand erst mal keinen Anspruch hast wenn Du mehr hast musst Du dies nach GOÄ Privat bezahlen

Hartz4-Empfänger, die Beitragsrückstände haben, sind von der Krankenkasse aus dem ruhenden Leistungsanspruch herauszunehmen. heißt: wieder voller Leistungsanspruch.

Voraussetzung: die Anmeldung des Jobcenters liegt bei der Kasse vor. notfalls den ALG2-Bescheid einreichen.

und selbst wenn du einen ruhenden Anspruch hättest, für Schmerz- und Notfallbehandlungen bist du versichert.

und Atemnot ist definitiv ein Notfall. im Krankenhaus darf man dich auch nicht abweisen.

okieh56  09.05.2018, 21:52

Solange die neue Karte nicht vorliegt, stellt die AOK einen Behandlungsschein aus. Diese kann auch per Fax an den Arzt geschickt werden. Bei einem Notfall hast du immer Anspruch auf Behandlung.