Nebenjob bei Beamten beim selben DIenstherrn

2 Antworten

Der Vorgesetzte muss seine Einwilligung geben. Denn jede Nebentätigkeit muss vom Chef genehmigt werden. Oft ist es so, dass durch den Nebenjob der Hauptberuf leiden kann, wenn der Arbeitnehmer dann so ausgelastet ist, dass er müde wird oder andere gesundheitliche Probleme durch Überlastung auftreten. Also bitte nichts ohne Genehmigung machen. Und am besten nur eine schriftliche Genehmigung aktzeptieren.

Nein - ein Nebenjob in der gleichen Behörde ist nicht möglich !