Studentin, zwei Nebenjobs gleichzeitig (in der vorlesungsfreien Zeit?)?

2 Antworten

Du kannst parallel zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob zusätzlich ausüben; hierbei ist der Verdienst unbegrenzt möglich und du bist trotzdem noch kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Bei deinem 450-Euro-Minijob solltest du unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet; dann mußt du diesen Minijoblohn nämlich erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Ist das überhaupt sinnvoll oder zahle ich dann mehr Steuern?

Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: der Grundfreibetrag für einen Single beträgt aber aktuell 9.984€ im Jahr 2022 + 1.000€ Werbungskostenpauschale (z.B. für Fahrtkosten usw.), also insgesamt ca. 11.000€ sind einkommensteuerfrei!

Lohnsteuer wird dir als Single ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn vom Lohnbüro einbehalten, welche du im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt rückerstatten lassen kannst, sofern keine weitere Einkommen vorhanden sind; deshalb ist auch die 2% Pauschalsteuer bei der geringfügigen Beschäftigung so wichtig!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann teste zumindest einen, für den es als Dank ein Stipendium gibt.

Ich denke in Richtung St.-Werk Villigst.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung