2 Nebenjobs neben der Ausbildung?

7 Antworten

Du darfst in allen Beschäftigungen nicht über die gesetzliche Höchstarbeitszeit kommen. Wenn Deine Leistunge in der Ausbildung unter den Nebenbeschäftigungen leiden, musst Du diese einstellen (das kann der Ausbildende verlangen). Die Nebentätätigkeiten dürfen nicht in Konkurenz des Ausbilungsbetriebes stehen.

Nur ein gut gemeinter Rat von mir: Such dir nur einen Nebenjob. Ich mache neben meiner Schichtarbeit als Gesundheit´s und Krankenpflegerin noch einen Nebenjob und damit bin ich total ausgelastet.

Solange du deinen Hauptarbeitgeber informierst und dieser Einverstanden ist und du mit deinem Zusatz verdienst höchstens auf 450€ kommst, ist das alles in Ordnung

siola55  18.01.2018, 19:52

... jedoch nicht niemals 2 Minijobs zusätzlich zur versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung!

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Hallo helenaxx,

neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, also deiner Ausbildung, ist nur ein 450-Euro-Minijob erlaubt!

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Theoretisch ist das zwar möglich, aber darauf wird sich keiner der Beiden Arbeitgeber einlassen.

Sie haften nämlich BEIDE dafür, dass die vollen Sozialabgaben entrichtet werden, wenn die 450 € überschritten werden.

Da sie darauf aber gar keinen Einfluss haben, macht das niemand mit

Wann ist ein Nebenjob in der Ausbildung erlaubt?

Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt. Auf jeden Fall muss der Ausbildungsbetrieb vorab informiert werden. Der kann den Nebenjob in folgenden Fällen untersagen:

  • Der Ausbildungserfolg ist gefährdet, weil sich der Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit des Azubis auswirkt.
  • Der Nebenjob findet bei der Konkurrenz statt: Es gilt das „Wettbewerbsverbot“, demzufolge volljährige Arbeitnehmer nebenberuflich nicht für konkurrierende Unternehmen tätig sein dürfen.

Hat man im Ausbildungsbetrieb Urlaub, muss auch der Nebenjob ruhen: Laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen urlaubende Arbeitnehmer „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“.

http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/