Wieviel darf ich als Studentin verdienen?

5 Antworten

Soweit mir bekannt ist, kannst du neben dem Werkstudentenjob durchaus den "pauschalen" Minijob haben.

Nur die Wochenarbeitszeit außerhalb der Semesterferien wäre zu beachten. Bei mehr wie 20 Wochenstd. außerhalb der Semesterferien ist man kein Student (mehr).

Beim Minijob fallen pauschale Abgaben an, die pauschale Steuer von 2% übernimmt normalerweise auch der Arbeitgebern. Damit ist dieses Einkommen nicht mehr steuerrelevant d.h. muß nicht in der Steuererklärung auftauchen.

Werkstudent ist ja, Abzüge vom Gehalt sind die Abgaben zur RV, je nach Steuerklasse und Einkommenshöhe, Lohnsteuer.

Krankenversicherung entweder privat oder studentischen KV in der GKV, wird ja von dir dann bezahlt.

Du darfst soviel verdienen wie Du willst, Wenn ein hohes Einkommen strafbar wäre, säßen Helene Fischer, Rank Ribery und Lewandowski schon lange im Gefängnis.

Für Dich ist entscheidend, dass DU im Semester nicht über 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst. Ausserhalb des Semesters unbegrenzt.

Wenn Du (zusätzlich zu dem 450,- Eurojob) über ca. 11.500,- im Jahr kommst, dann wird Einkommensteuer fällig. Aber beginnend mit 14 Euro pro 100 Euro mehr.

Da Du als Studentin ja nur Rentenversicherungsbeitrag zahlst (und ggf. Steuern) bedeutet es, 100,- Euro über der Grenze sind noch immer 76,- Euro cash in der Tasche. 

Also mir wären die 76,- euro netto wichtiger, als die 14 Euro, die für Steuern weggehen.

Nicolers1812 
Fragesteller
 21.06.2016, 15:49

Aber wenn ich über den Freibetrag komme, wird mir mein Kindergeld einzogen oder? Bin erst 23

wfwbinder  21.06.2016, 17:04
@Nicolers1812

Nein, Kindergeld, egal, ob Du es für Dein Kind bekommst, oder das meinst, was Deine Eltern für dich bekommen und/oder anDich abgetreten haben, ist völlig einkommensunabhängig.

Wenn du mehr als den Steuerfreibetrag verdienst, dann musst du Steuern zahlen, dazu kommen auch Sozialversicherungsabgaben. Lasse dich daher direkt beim Arbeitgeber anmelden, das ist besser als hinterher nachzahlen zu müssen. Bei der Steuererklärung dann alles schön angeben und alle Ausgaben die du wegen dem Studium hast sammeln und mit einreichen (1.000€ werden als Pauschale für Werbungskosten abgezogen, hast du mehr, dann angeben!)

Wenn du staatliche Förderungen bekommst, dann musst du es dort auch angeben.

Nicolers1812 
Fragesteller
 21.06.2016, 12:27

Vielen Dank für die schnelle Antwort

In der KVdS gibt es keine Verdienstgrenzen.

Wer mehr als 20 Stunden die Woche außerhalb der vorlesungsfreien Zeit arbeitet, ist kein Student im Sinne der Sozialversicherung sondern Arbeitnehmer.

Der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer beträgt für Ledige aktuell 8.652,- €.

Steuergrundfreibetrag 2016 = 8652,-- Euro.

Während der Minijob für Dich Brutto wie Netto ist, da Prozentuale Sozial-und Steuerabgben, direkt vom AG über die Knnappschaft laufen.

Zur weiteren Recherche:

Werkstudent und 450Euro Job - Beratung für Studierende

jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work/?fp.l=t&fp.d=81619