Muss ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt unterschrieben werden?

5 Antworten

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Achtung!!!

Muss ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt unterschrieben werden? Richtige Antwort: Nein.

Aber:

Bei gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (=Zeitarbeit) ist alles genau geregelt. Lies Dir bitte unbedingt diese PDF-Datei durch (Merkblatt für Leiharbeitnehmer):

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-fuer-Leiharbeitnehmer.pdf

Ein Auszug:


§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG regelt, dass spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen sind, die Niederschrift zu unterzeichnen und Ihnen als Leiharbeitnehmer auszuhändigen ist. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit der Vertragsparteien wird die Aushändigung einer derartigen Niederschrift, besonders bei Befristungen, immer vor Beginn der Beschäftigung empfohlen.


Ich hoffe, dass Deine Frage zufriedenstellend beantwortet ist.

Ja, dann hast Du einen mündlichen Arbeitsvertrag, denn durch die Arbeitsaufnahme bekunden beide Seiten ihren Willen, den Vertrag abzuschließen. Trotzdem sollte der Vertrag so schnell wie möglich unterschrieben werden, denn nur dann kannst Du Dich auch vollumfänglich auf alle darin niedergelegten Vereinbarungen berufen. Gruß, q.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitsvertrag auch später unterschrieben werden. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann auch ohne Arbeitsvertrag wirksam begründet werden.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedarf zwingend einer arbeitsvertraglichen Regelung.

Hier ein Link.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Arbeitsvertrag.html

Peter Kleinsorge

man braucht theoretisch gar keinen Vertrag. In diesem Fall gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen

Auch ein mündlicher Vertrag zählt.