Arbeitsvertrag vor Antritt aufheben?
Hallo!
Ich muss einen Arbeitsvertrag ab Februar unterschrieben. Kann es nicht mehr länger hinauszögern. Falls sich jetzt in den nächsten Monaten noch was besseres ergibt, komm ich da so einfach raus?
oder sollte ich doch nicht unterschreiben und abwarten. Aber dann besteht die Gefahr dass ich am Ende mit nix da stehe.
5 Antworten
In der Regel gilt:
Wenn im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde, dass eine Kündigungsmöglichkeit vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist, dann kannst Du das Arbeitsverhältnis vor Arbeitsbeginn kündigen.
Du hast dann die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten; wurde eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart, dann gilt diese verkürzte Frist.
Dies Möglichkeit hat umgekehrt selbstverständlich dann auch der Arbeitgeber.
Aber:
In besonderen Fällen ist aber eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht erlaubt, auch wenn die Kündigungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen wurde; das kann dann der Fall sein, wenn sich aus der Vertragsgestaltung ein besonderes Interesse des Arbeitgebers am Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ergibt (worauf z.B. hinweisen kann, wenn keine Probezeit oder wenn besonders lange Kündigungsfristen vereinbart wurden).
Ergänzung:
Kündigst Du vorher zu spät - reicht also das Ende der Kündigungsfrist über den Arbeitsantritt hinaus -, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Du für die restlichen Tage der Kündigungsfrist die Arbeit antrittst.
Ja, du schreibst einen Brief dort hin, dass du aus persönlichen Gründen die Arbeitsstelle nicht antreten kannst, schickst dein Vertragsexemplar damit zu deiner Entlastung zurück, schickst das ganze per Einschreiben und fertig.
Schießt du dich jetzt auf mich ein? Steh ich gar nicht drauf....lass doch bitte dein Halbwissen einfach zu Hause.....
du laberst hier halbwissen und ich mache es dir deutlich
wieso, ach, bei der mniete, ne war zufall, aber du redest ziemlich viel zeug, was kein hand und fuss hat und was du dir so vorstellst
natürlich ist das bindend, ansonsten wäre es für die andere seite auch nicht bindend
Na ja, ich hab das halt nur schonmal so gemacht und es hat funktioniert...aber, was weiß ich schon....
ja, weil die firma kulant war und es für sie auch keinen sinn m acht, jemand zur arbeit zu pressen, der nicht will, der arbeitet beschissen
aber du hast kein anrecht darauf, sie machen es wahrscheinlich, aber es ist kein anrecht
Demnach ist meine Antwort korrekt und dein Gelaber hinfällig...und jetzt halt dich bitte zurück mit deinen Diskussionen, die helfen hier niemandem
also kann der chef ihm eigentlich auch schicken, [usw.].
Ja, wenn eine Kündigung vor Arbeitsbeginn vertraglich nicht ausgeschlossen wurde (etwas vereinfacht formuliert).
Theoretisch kommst du nicht raus. Du musst zumindest einen Tag antanzen. dann kannst aber ohne einen Grund kündigen und das Unternehmen verlassen (Probezeit). Jedoch kannst du dich mit denen einigen wenn du sagst das du sowieso nicht bleiben willst. Würde Sinn machen da für beide Parteien ein Aufwand besteht.
Theoretisch kommst du nicht raus. Du musst zumindest einen Tag antanzen.
Das ist so allgemein falsch - siehe meine eigene Antwort.
Das steht im Vertrag.
was steht im Arbeitsvertrag bezüglich Kündigung? in der Probezeit mit verkürzter Frist
wenn jedoch steht, nicht kündbar vor Arbeitsbeginn Pech
also kann der chef ihm eigentlich auch schicken, dass sie aus betrieblichen gründen doch auf ihn verzichten und seinen vertrag verbrennen?