Arbeitsvertrag ohne datum unterschrieben?

2 Antworten

Das Datum des Vertrags steht wohl weiter oben im Kopf des Vertrages, wo sinngemäß folgendes steht:

Arbeitvertrag zwischen AG und AN, abgeschlossen am …

Das Unterzeichnungs-Datum ist kein erforderlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags. Er ist also auch ohne Datum gültig. Wichtig ist die Einigung über die wesentlichen Punkte wie Arbeitsbeginn (das ist ein wichtiges Datum, ebenso Fristen etc.).

Das Datum der Unterzeichnung kann nur mittelbar relevant werden, etwa wenn es um den Zeitpunkt des Verlusts der Geschäftsfähigkeit etc. geht.

Der Ort z.B. hat wohl noch weniger Relevanz, ggf. als Nachweis für das anwendbare Recht.