Arbeitsvertrag wann geschlossen?

7 Antworten

das brauchst nicht angeben; wichtig ist das du die Kündigungsfrist einhälst. Unterschreiben und am besten per Einwurfeinschreiben abschicken. Du brauchst auch keinen Grund angeben

Ich kündige den mit Ihnen seit dem 13.10. 2015 bestehenden Arbeitsvertrag fristgerecht zum 15.12. 2017( ? )

Wobei Du dieses erste Datum eh nicht zu erwähnen brauchst.

Du hast nur einen Arbeitsvertrag, also ist die Angabe eines Datums völlig überflüssig.

Wann der Vertrag geschlossen wurde, ist egal. Es ist Humbug, wenn das immer reingeschrieben wird und rechtlich null notwendig.

Im Endeffekt kannst Du die Angabe weglassen.

Aber so ganz verstehe ich dein Problem nicht. Du schreibst doch "geschlossen" und nicht "angetreten", "begonnen" o. a!