Minusstunden trotz Beschäftigungsverbot rechtens?

3 Antworten

§ 18 MuSchG:
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.

Heißt im Klartext: Die durch das Beschäftigungsverbot nicht geleisteten Stunden sind wie normale Arbeitszeit zu behandeln.

Daroya 
Fragesteller
 08.06.2021, 16:17

Dankeschön, dann liege ich ja nicht falsch

Dir sollten eigentlich keinerlei Nachteile entstehen.

Bitte frage in der Personalabteilung nach warum die Minusstunden aufgeführt wurden und warum der Urlaub nicht berücksichtigt wurde. Vielleicht war es nur ein Versehen.

Daroya 
Fragesteller
 08.06.2021, 16:16

Danke, dass werde ich auch morgen gleich machen, heute war keiner mehr da zum Ansprechen

Richtig, im Beschäftigungsverbot können dir keine Minusstunden entstehen.

Daroya 
Fragesteller
 08.06.2021, 16:17

Danke schön :)