Stunden verschwinden immer wieder

4 Antworten

Laut § 17 Abs.3 BBiG gilt in Bezug auf Überstunden:

(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Allerdings ist es während einer bestehenden Probezeit immer ein Risiko, als Azubi auf seinen Rechten nach dem BBiG zu bestehen, da der Ausbilder/Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Halte den Ball bis zum Ende der Probezeit besser flach.

Nach der Probezeit kannst du natürlich deine Rechte einfordern, ohne mit einer Kündigung rechnen zu müssen.

Die Arbeitszeiten jeden Mitarbeiters werden von der Personalabteilung kontrolliert, auch wenn ihr stempelt. Da kann es sein, dass die Leute von sich aus einfach etwas abändern, was man natürlich nicht darf. Normalerweise ist es ja so, dass man als Azubi keine überstunden machen sollte, aber dann muss die Firma dir frei geben, damit du die Stunden kompensieren kannst. Ich schlage dir vor, dass du dir immer die genaue Uhrzeit aufschreibst, wenn du stempelst. Du kannst zb Anfang Monat anschauen. Ende Monat vergleichst du dann das Ganze und wenn es nicht übereinstimmt, dann gehst du in die Personalabteilung und zeigst ihnen das. Die müssen dir die überstunden vergüten!