Mietwohnung Verstopfung was tun?
Hallo, erstmal zum Fall:
wir beziehen seit 01.03 dieses Jahres eine Einliegerwohnung, die davor etwas länger frei stand(ca halbes Jahr), nun ca nach 1-2 Monaten fing es dann an immer mal wieder an das die Toilette nicht richtig abspülen tut und das Wasser aus der Dusche hoch zu kommt.
Erst kam der Vermieter 3-4 mal mit einer kleinen Spirale. Dann fing es wieder nach einer Zeit an und wir haben von uns aus schon 3x einen Fachmann bezahlt der dann mit einer großen Spirale alles sauber gemacht hat ( er war 11m drin und meinte wenn er weiter mit der Spirale rein geht besteht Bruchgefahr und wir sollten am besten gar keine Klopapier Tücher rein schmeißen) Dann hat der Vermieter einmal die Rechnung vom Fachmann bezahlt und meinte wir sollen nichts rein schmeißen. Jetzt fängt es schon wieder an.. seitdem wir die Kündigung dem Vermieter gegeben haben ist er auch nicht gut auf uns zu sprechen…
was können wir tun? Wer zahlt den nächsten Fachmann?
hier noch Informationen die eventuell relevant sind:
kleinreparaturen Klausel bis 150€ (die wir schon überschritten haben)
Vermieter hat vor einiger Zeit Badezimmer umgebaut , da wo Wanne war ist jetzt die Toilette und wo die Toilette war ist jetzt eine begehbare Dusche.
2 Antworten
Möglicherweise wurden die Abflüsse nicht angepasst, als der Umbau erfolgte. Sprich: Der Querschnitt für das Ableitungsrohr der Toilettte, ehemals Wanne, ist geblieben und das hat regelmäßig die Verstopfung zur Folge.
Das ist ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung berechtigt.
Mit Kleinreparatur hat das grundsätzlich nichts zu tun.
!UPDATE! Das Wasser kommt jetzt sogar aus der Toilette hoch und wenn ich es weg mache, geht das Wasser komplett weg und dann nach einiger Zeit kommt es wieder in der Toilette hoch
Das deutet doch drauf, dass meine Vermutung stimmt.
wir lassen, erstmal auf unsere Kosten, jemanden kommen um dies zu kontrollieren. Wir haben , da es ja unsere Pflicht ist, den Vermietern Bescheid gegeben, die sind natürlich direkt rüber gekommen haben sich das angeguckt. Dann ist der Vermieter lautstark aber nicht körperlich handgreiflich geworden, hat die Kappe an der wand für den Spülkasten abgemacht gegen die Wand gedonnert und gesagt wir hätten das alles kaputt gemacht. Was ja nicht stimmt. Zudem behauptet er wir würden es nicht richtig abspülen da er das ja hören würde wenn wir abspülen. Hat gesagt wir sollen auf dem Feld unser Geschäft machen wenn wir das Klo nicht vernünftig benutzen würden, und hat dann meinem Lebensgefährten unsere Wasseruhr gezeigt und meinte dazu „ ich sehe doch wie wenig ihr verbraucht habt ihr spült gar nicht ab“ , wir hatten in den ganzen Monaten (5Monate) 45 oder 54q3 verbraucht bin mir jetzt nicht sicher welcher der beiden aber ich meine er hatte 54 gesagt. Wir wissen echt nicht weiter.. denken Sie es wäre sinnvoll einen Anwalt hinzu zu nehmen? Da wir ja auch bald Ausziehen und wir denken die Vermieter wollen uns jeden Dreck andrehen… vielen Dank für ihre Antworten !
da muss ich noch Hinzufügen das er ausdrücklich erwähnt hat er wollte das nicht zahlen. 1x war der Schaden so groß da ist es in den ganzen Flur und Küche gelaufen und die Kommoden sowie seine Türrahmen sind unten aufgequollen. Dies hat ihn aber wenig Interessiert.. bei der Versicherung haben wir es dann auch nicht gemeldet aber jetzt haben wir die Befürchtung das er die Türrahmen auf unsere Kosten erneuert haben möchte
Du musst nichts beweisen. Der Handwerker könnte das bezeugen der die Neu- bzw. Uminstallation vogenommen hat und der, der die Verstopfung vergeblich versucht hat zu beheben.
Du hast Anspruch auf Funktionstüchtigkeit der gesamten Mietsache. Das Problem hast du gemeldet. Das zu beheben ist Vermietersache.
Da die Mietsache in ihrem Gebrauch erheblich gemindert ist, ist die Miete Kraft Gesetz automatisch gemindert
Das Problem ist, der Vermieter würde immer wieder mit seiner eigenen Spirale kommen bevor die jemanden bezahlen das zu kontrollieren. Zudem denken wir das dies nicht fachmännisch gemacht wurde (also schwarz) dafür haben wir aber keine Beweise… ist jetzt auch nur eine vermütung.
Okey vielen Dank für Ihre Antwort, wie können wir das am besten beweisen? Also müssen wir auf unsere Kosten jetzt jemanden schicken? Oder wie wird das geregelt? Mit freundlichen Grüßen