Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende..Arbeitsvertrag anders als Tarifvertrag..
Hallo, ich bin mir nicht sicher.. vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin noch bis zum 17.03. in Elternzeit. Ich denke,dass ich danach meine Kündigung erhalten werde. In meinem Arbeitsvertrag steht " 4 Monate zum Quartalsende". Also bekomme ich doch zum 31.03. meine Kündigung und das Arbeitsverhältnis geht noch bis zum 31.07. oder? In meinem Vertrag steht 4 Monate zum Quartalsende, im Tarifvertrag steht 3 Monate zum Quartalsende. Aber es zählt doch die günstigere Version aus dem Arbeitsvertrag oder? Vielen Dank für eure Antworten!!
5 Antworten
Wie schon geantwortet zählt Dein Arbeitsvertrag an dieser Stelle. Vor Ende Elternzeit kannst Du fast nicht gekündigt werden.
http://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung.php
Solltest Du gleich im Anschluss Deine Kündigung bekommen geht das allerdings erst zum 31.09. Das ist eine komfortable Zeit sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
Bei der Betriebsgröße von 5 Mitarbeitern braucht Dein Chef tatsächlich keine Begründung für eine Kündigung. Er muß allerdings bei einer bebetriebsbedingten Kü eine soziale Auswahl einhalten.
Was hat der Monat September mit dem Schaltjahr zu tun?Das versteh ich jetzt nicht. Kannst du mit das genauer erklären?
Diese 4 Monate sind unlogisch aber nicht "wider den Guten Sitten" somit greift der AV vor TV.
Der Arbeitsvertrag ist Gültig Also 4 Monate.Das Quartal sind immer ein Viertel Jahr.alo müßte die Kündigung am ersten Februar kommen zum 30 Juni..Aber es müßte auch ein Plausiebeler grund genannt Werden,wenn die Firma eine bestimmt größe hat.Bei Kleinbetrieben muß es Nicht sein.Das hat mit Günstiger nichts zu tun,sondern Vertrag ist vertrag. Sollte Die Kündigung zum 30.Juni noch nicht gehen ,währe der nächste Termin vom ersten Juni zum 30 September.
Er muß ersten März heißen zum30 Juni,konnte es nicht mehr Berichtigen.
Wir sind eine kleine Praxis (unter 5 Angestellten). Daher benötigt sie ja ansich auch keine plausible Begründung oder? Ich dachte immer, dass dann zum Quartalsende (also hier 31.03.) gekündigt wird und dann die Zeit 4 Monate weiter zählt...
andersrum. Es muß 4 Monate vor Quartalsende gekündgt werden :-) Dein letzter Arbeitstag ist dann der letzte Tag des Quartals.
Genau so ist es.
Dein Arbeitsvertrag gilt, sonst bräuchte man ja keinen und könnte gleich nur den Tarifvertrag ausgeben.
4 Monate zum Quartalsende hieße aber, dass du spätestens am 29.Februar auf den 30. Juni gekündigt wirst. Juni ist doch der letzte Monat des nächsten Quartals, nicht Juli.
Aber in meiner Elternzeit kann ich keine Kündigung erhalten. Die Kündigung darf erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit ausgesprochen werden oder nicht?
@phlox1979:
während der Elternzeit kann er nicht kündigen, das betrifft auch eine Kü zu einem späteren Termin
Der Arbeitsvertrag steht hier über dem Tarifvertrag.
Dein Arbeitsverhältnis kann somit frühestens zum 30.September 2012 gekündigt werden.
@Maximilian112: Die Kündigung zum 31. 09. wird nicht funktionieren,da der September nur 30 Tage hat.