unklare Formulierung im ARBEITSVERTRAG?
Hallo zusammen, ich suche gerade nach einer neuen Arbeitsstelle und habe demnächst ein Bewerbungsgespräch. Dafür habe ich mir meinen aktuellen Arbeitsvertrag nochmal angeschaut und folgenden Satz zur Kündigungsfrist gefunden:
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Ich bin der Meinung mein Chef hat mit mir einmal gesprochen und eine Frist von 3 Monaten erwähnt. Das wäre dann die Kündigung "4 Wochen bis zum Quartalsende". Aber da ich erst 4 Jahre dort beschäftigt bin, wäre doch die Kündigungsfrist "4 Wochen zum 15. oder Monatsende" - oder?
Hält er sich mit dieser Formulierung evtl. ein Hintertürchen offen?
Bin übrigens im Textilgewerbe tätig.
Freue mich auf eure Antworten...BITTE HELFT MIR!"
4 Antworten
Die 4 Wochen gelten ab Abgabe der Kündigung. Mach den neuen Job klar und dann mach einen Aufhebungsvertrag.
Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen. I.d.R. 2 Tage pro Monat. Bei einem Aufhebungsvertrag zum 01.05.16 sind das also 10 Tage die genommen oder bezahlt werden.
Da du vier Jahre in dem Unternehmen beschäftigt warst, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.
es gibt verträge in denen je nach betriebszugehörigkeit auch die küdigungsfrist länger wird, ob das für beide gilt oder nur für arbeitgeber weiß ich nicht... jedoch ist der Standard 4 woche bis zum 15. oder ultimo eines monats... im notfall über einen aufhebungsvertrag nachdenken, wenn es dann was wird mit der neune arbeit... im nromalfall geht ein AG darauf ein...
Da steht also wörtlich "Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen."?
Nicht mal so was wie "zum Monatsende"? Dann kannst Du nach allgemeinem Gesetz sowohl zum 15. als auch zum Monatsletzten gehen.
Die verlängerte Kündigungsfrist abhängig von Betriebszugehörigkeit gilt generell auch nur für den AG, nicht für den AN:
Ist ja schön, wenn der Chef mal erwähnt hat, 4 Wochen zum Quartalsende.. aber gelten tut das, was schwarz auf weiß da steht.
WOW! Danke für diese schnelle Antwort! Weisst du wie es sich mit meinem "Resturlaub" verhält im Falle eines solchen Aufhebungsvertrags?