Kaufvertrag mit 17 jährigen gültig?

6 Antworten

Hallo Effect. Die Problematik mit dem minderjährigen Vertragspartner ist nur dann eine Problematik, wenn nicht ein Sorgeberechtigter eingewilligt hat.

Wenn ich deine Kommentare und die Frage richtig interpretiere, dass die Mutter von Anfang an einverstanden war oder wenigsten nachträglich den Vertrag genehmigt hat, ist der Vertrag voll wirksam und dein Kollege vollumfänglich an diesen gebunden.

Dein Kollege scheint mir in den Schuldnerverzug im Sinne des § 286 BGB geraten zu sein, eine Mahnung erscheint mir hier nicht mehr nötig. Um sicher zu gehen, ist es aber bestimmt nicht verkehrt, ihm eine Mahnung zu schicken, in welcher du ihm eine letzte Möglichkeit einräumst, die geschuldete Summe in einer angemessenen Frist zu zahlen.

Nachdem er im Verzug ist, hast du außerdem einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. (aktuell also 4,12 % Zinsen) (§ 288 BGB).

Weiterhin könntest du vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB), die Folge wäre, dass er das Handy herausgeben müsste und du die bisher erhaltene Summe.

Sollte er weiterhin die Leistung verweigern, kann es ratsam sein, Klage zu erheben. Nachdem du derartig einen Titel (durch das Urteil, das deinen Anspruch bejaht) erwirkt hast, wird der Staat dir bei der Eintreibung behilflich sein.

Das aber nur nach einem ersten Überblick, ich hab jetzt keine ausführliche Prüfung der Voraussetzungen durchgeführt. Und wie immer alles ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

kevin1905  10.10.2018, 21:06
eine Mahnung erscheint mir hier nicht mehr nötig.

Nur, wenn eine konkrete, kalendarisch eindeutige Fällgkeit der Rate vertraglich vereinbart war. Ansonsten kein automatischer Verzug.

smilenice  10.10.2018, 21:18
@kevin1905

Ich nahm an, dass wohl etwas wie "bis zum 28. jeden Monats" im Vertrag stände, sodass sich hieraus dann auch ein fixes Enddatum ergäbe. Aber du hast recht, dass muss ja nicht zwingend der Fall sein.

Ist der Vertrag rechtskräftig?

Verträge können nicht rechtskräftig sein, höchstens wirksam.

Ferner können Minderjährige keinerlei Dauerschuldverträge abschließen.

Wenn die Eltern nun hingehen und sagen Geld zurück gegen Telefon, musst du dem stattgeben. Allerdings könnte man ggf. deine Aussagen dahingehend interpretieren, dass die Eltern von dem Vertrag wussten und auch gegen diesen nichts einzuwenden hatten.

smilenice  10.10.2018, 21:17
Ferner können Minderjährige keinerlei Dauerschuldverträge abschließen.

Ich muss zugeben, dass ich das wohl vergessen habe. Sind Dauerschuldverhältnisse, beispielsweise ein Darlehensvertrag, nicht, wie wohl die meisten anderen Verträge, mit Einwilligung oder nach Genehmigung sehr wohl wirksam ?

Ich frage mal, weil ich fleißig meine Erinnerungen durchforste und da leider nix finde.

kevin1905  10.10.2018, 21:24
@smilenice

Wenn sie genehmigt werden, sind sie wirksam.

smilenice  10.10.2018, 21:40
@kevin1905

Gut gut, dann bin ich doch nicht so vergesslich wie befürchtet.

Nein, der Vertrag ist ungültig.

Unter 18 Jahre kannst du einfach keinen Kreditvertrag machen und auch eine Ratenzahlung ist nichts anderes.

Das Geld kannst du abschreiben, selbst wenn du ihn theoretisch verklagen tätest, hätte der gar nicht das Geld um zahlen zu können.

Die Pfanundungsfreigrenze liegt aktuell bei 1140 Euro monatlich als Single und soviel verdient der im Leben nicht.

Effect96 
Fragesteller
 10.10.2018, 20:41

seine Mutter war aber bereit das Geld zu bezahlen, mit der Einwilligung ist der Vertrag doch gültig oder nicht?

blackhaya  10.10.2018, 20:42
@Effect96

für Kaufvertrag vielliehct, aber wir reden hier von einer Ratenzahlung und damit Kreditvertrag.

smilenice  10.10.2018, 20:57
@blackhaya

Die Art des Rechtsgeschäftes ist in der Regel unerheblich. Immerhin ist ein im Allgemeinen ausreichender Minderjährigenschutz bereits durch die Voraussetzung einer Einwilligung oder Genehmigung erreicht.

Ist der Vertrag rechtskräftig?

Nein - ein Ratenzahlungsverkauf mit einem Minderjährigen wird nie rechtskräftig.

Hier brauchen nur die Erziehungsberechtigten den Verkauf wiederrufen, da Junnior zum Zeitpunkt der Kaufvertragsabschlusses nur bedingt geschäftsfähig war.

Der Vertrag ist schwebend unwirksam.

Wenn die Eltern darauf bestehen, musst du das Handy zurück nehmen und das bereits gezahlte Geld zurück zahlen.