Privaten Vertrag notariell beglaubigen lassen?

9 Antworten

Der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung besteht darin, dass bei die Beurkundung notwendige formelle Voraussetzung für den Vertrag ist. Bei der Beglaubigung wird quasi bestätigt, dass, ich sach mal, Original- und Beglaubigungsurkunde identisch sind.

Notarielle Beglaubigung nur bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben; § 128 BGB.

Dies sind:

Formbedürftige Rechtsgeschäfte:

Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte sind in den Gesetzen abschließend aufgezählt. Dazu gehören der Grundstückskaufvertrag (§ 311b Abs. 1 BGB), die Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung (§ 311b Abs. 3 BGB), das Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 Satz 1 BGB), der Ehevertrag (§ 1410 BGB), Verfügung über einen Erbteil (§ 2033 BGB), öffentliches Testament (§ 2232 BGB), Erbvertrag (§ 2276 BGB), Erbverzichtsvertrag (§ 2348 BGB), der Erbschaftskauf (§ 2371 BGB) oder die Abtretung / Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH und die zugrunde liegende schuldrechtliche Verpflichtung (§ 15 Abs. 3 GmbHG; hierin ist nur die Abtretung geregelt). Auch einige gesellschaftsrechtliche Verträge (Gründung der AG nach § 23 Abs. 1 AktG, GmbH nach § 2 GmbHG; Unternehmensverträge gemäß § 53 Abs 2 Satz 1 GmbHG oder Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG nach § 130 Abs. 1 AktG) sind notariell zu beurkunden.

Somit Verträge über Deine Katzenpflege oder Reitbeteiligung formfrei möglich!

imager761  04.02.2013, 10:39

Du machst deinem nick nun keine Ehre, wenn du den ebenso gravierenden wie essentiellen Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung verkennst :-O

Take777  05.02.2013, 01:11
@imager761

Vollkommen richtig Imager.

Ein derartiger Vertrag mag formal wirksam sein, aber inhaltlich unwirksam werden :-O

Etwa, indem Vereinbarungen enthalten wäre, die sittenwidrig sind oder Treu und Glauben wiedersprächen.

Da macht es Sinn, den für gut 20 EUR notariell beglaubigen zu lassen, wobei der Vertragsinhalt auf grobe Rechtsmängel hin geprüft würde :-)

G imager761

jurafragen  04.02.2013, 12:46

Da geht aber Beurkundung und Beglaubigung durcheinander.

imager761  04.02.2013, 18:31
@jurafragen

Dein Irrtum - im Gegensatz zu einer Unterschriftsbeglaubigung bei anderen siegelführenden Stellen (Bürgerbüro, Pfarramt) ist der Notar durchaus zur Inhaltsprüfung berechtigt (Warnfunktion) :-O

Ein Notar ist dafür nicht erforderlich und bringt bei einem solchen Vertrag auch keine Vorteile.

Für Deine Beispiele gibt es im Internet sicher Massen von Beispielverträgen, die können ohne Weiteres verwendet werden. Da haben sich schon verschiedene Leute Gedanken über die Inhalte gemacht.

Grundsätzlich können Verträge mündlich, schriftlich oder auch durch schlüsiges Handeln geschlossen werden. Notwendig sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen - in welcher Form auch immer.