Kann ich mein Haus überschreiben, obwohl es im Unterhalt angerechnet wird?

6 Antworten

Moin

Bitte trenn zuerst mal die anderen Angehörigen von den Kindern. Mutter, Großeltern etc sind egal. Auch dein Kleinkrieg mit der Mutter sollte vom Kind ferngehalten werden!!! Es geht hier nur um dich und deine Kinder.

Und hier muss man dann unterscheiden:

  • das eine Kind ist 5 Jahre alt, ist darauf angewiesen, von seinen Eltern ernährt zu werden. Eltern sind Mutter und Vater. Du kannst nicht hergehen und sagen "die Großeltern haben genug Geld" oder "die Mutter verdient mehr, soll diese doch alles allein stemmen" und dich aus deiner Verantwortung ziehen. Du wolltest dieses Kind, du hast es gezeugt - nu kümmer dich um dein Kind
  • Das andere Kind ist volljährig und ausgelernt. Die kann für sich selber sorgen. Dass sie einen Beruf mit wenig Verdienst gewählt, war ihre Entscheidung und ist (sorry) ihr Problem. Sollte sie von ihrem Verdienst nicht leben können, kann sie aufstockend Hartz4 beantragen oder Wohngeld.

"bescheiden" ist eine 92m² Wohnung für 1Person schonmal absolut nicht!

Du verzichtest freiwillig und unnötig auf 400,- Einkommen. Das musst du dann tragen und nicht das 2te Kind.

Wenn es so laufen würde, wie du möchtest, würdest du von deinen 1200,- den Selbstbehalt von 1080,- behalten und 120,- zahlen. Das funktioniert nicht. Realistische Möglichkeiten sind:

  • du kannst nun von deinen 1.200,- 254,- Unterhalt zahlen
  • du kannst deine Wohnung für 400,- vermieten, hast dann 1.600 zur Verfügung, zahlst davon 254 - Unterhalt und die Restlichen 266 gewonnenen € schenkst du der großen Tochter als Unterstützung
  • Die 134,- die dir fehlen verlangst du von deiner großen Tochter als Miete (besser etwas mehr denn Mieteinnahmen musst du ja versteuern)und natürlich zuzüglich Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr etc. Dann hat die Große dank Papas Unterstützung eine sehr preiswerte große Wohnung, du hast deine 1.080, - Selbstbehalt und die kleine Tochter ist adäquat versorgt.

Das Haus verschenken wird keine Lösung sein, denn auch damit verzichtest du auf mögliches Einkommen, welches dann fiktiv angesetzt wird.

Bedenke auch: aktuell gibst du der Mutter "Munition" gegen dich in die Hand und irgendwann bist du alt, und bei deinem geringen Einkommen bedürftig. Von der Friseurin, die jetzt schon nicht klarkommt kannst du dann keine Unterstützung erwarten. Mit deinem aktuellen Verhalten verspielt du u.a.auch deine zukünftigen Unterhaltsansprüche gegen die jüngere Tochter

Du kannst doch in dein eigenes Haus ziehen, dann wird dir der Wohnwert zu Recht angerechnet wie jetzt auch. Mach mit deiner Großen einen ordentlichen Mietvertrag über die reguläre Summe, sie kann dann Wohngeld beantragen und bekommt einen Teil wieder.

Damit wirst du beiden gerecht. Und es ist unerheblich, ob die Kleine besser aufgestellt ist, du bist nun einmal zum Unterhalt verpflichtet.

Ich würde mit deiner großen Tochter einen Mietvertrag abschließen, der die Unkosten des Wohneigentums nur wenig überschreitet (Grundsteuer B, Abwässer u.s.w.). Dann hast du weiterhin das Eigentum, kannst aber nachweisen, dass dadurch dein Einkommen nur wenig steigt. So läuft alles regulär und du bist fair gegenüber dem Staat, deiner älteren Tochter und deiner jüngeren Tochter.

Swen66 
Fragesteller
 26.09.2018, 08:59

Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Gas zahlt sie ja...

Maarduck  26.09.2018, 13:00
@Swen66

Du musst mit ihr einen Mietvertrag abschließen, in dem die Nebenkosten separat aufgeführt sind.

Die Behörden kennen die Tricks, mit denen sich Väter um den Unterhalt drücken wollen. Findest du das fair??

Unter deinem Plan würde nur deine Tochter leiden. Ist für dich die eine Tochter besser als die andere? Ich glaube eher, dass du dich aus irgendeinem Grunde an der Mutter des zweiten Kindes rächen willst.

Swen66 
Fragesteller
 26.09.2018, 08:52

Die rächt sich an mir...denn die hat den Unterhalt nicht nötig.

Die geht mit 2 Scheine nach Hause, ich mit gerade mal 1.2

Ich sage ja nicht, das ich nicht zahlen will und ich stehe auch dafür gerade.

Mignon5  26.09.2018, 08:54
@Swen66
Die rächt sich an mir...denn die hat den Unterhalt nicht nötig.

Danach geht es nicht. Der Unterhalt ist für dein Kind bestimmt.

Swen66 
Fragesteller
 26.09.2018, 09:01
@Mignon5

Das weiß ich

Dass würde überhaupt nichts bringen. Denn den Mindestunterhalt musst Du auf jeden Fall zahlen - es sei denn, du könntest beweisen, dass Dir das trotz aller Anstrengungen und aller Suche nach einem Nebenjob usw. einfach nicht möglich ist. Das nachzuweisen ist sehr schwer.

Mit irgendwelchen faulen Tricks und Vermögensverschiebungen kommst Du da auf keinen Fall weiter, und zwar zu Recht nicht. Du solltest Deine Energie lieber darauf verwenden, Deinem Kind wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können, statt das Kind im Regen stehen zu lassen.