gilt ein Testament nach hausverkauf noch

6 Antworten

Die Kinder können im Todesfall immer den Pflichteil beanspruchen. Ob der ganz oder nur zur Hälfte berechnet wird, weiß ich allerdings nicht. Wenn die Kinder das Pflichtteil beim zuerst verstorbenen beanspruchen würde ich sie allerdings aus dem Testamant rausnehmen, bzw. von weiterem Erbe ausschließen. Du läßt dich beim Notar besser beraten als hier.

cullera 
Fragesteller
 20.05.2015, 10:59

Wir haben das Testament auf den längst lebenden gemacht .

Nachbarskind  20.05.2015, 11:04
@cullera

Das habe ich auch so verstanden. Ich bin meine jedoch irgenwann einmal gelesen zu haben, das die Kinder trotzdem bei Tod des ersten ihren evtl. die Hälfte des Gesammtpflichteils beanspruchen können.

Bevor da etwas schief geht, frag wircklich einmal beim Notar nach. Eine Beratung kostet nicht alle Welt und du biat auf der sicheren Seite. Das Testment habt ihr doch sicher auch beim Notar gemacht.

cullera 
Fragesteller
 20.05.2015, 14:46
@Nachbarskind

danke, werde werde weiter mich informieren und schreiben wenn ich was neues erfahren habe.

Nachbarskind  21.05.2015, 21:39
@cullera

Danke! ich würd mich freuen,

Dieses Haus ist dann nicht mehr Teil der Erbmasse,alles andere schon und davon können sie im Sterbefall eines Elternteils ihr Pflichtteil verlangen.Ausser ihr habt ein Berliner Testament,dann wird erst geerbt wenn beide Elternteile verstorben sind.

Die Kinder können immer ihr Pflichtteiil am tatsächlichen Erbe reklamieren. Aber wenn das haus verkauft wurde, dann ist es ja nicht mehr Teil der Erbmasse, capice? :-)

cullera 
Fragesteller
 20.05.2015, 10:43

Das Testament wurde bei einem Notar gemacht ...auf Nachfrage ob wir es ändern müssen.... ohne Termin könne man dazu nichts sagen , ob änderung notwendig entscheide der Notar auf die Frage was es koste es kommt darauf an wieviel Zeit der notar brauche um sich ein zu lesen. Bin etwas irritiert denke das man das doch hätte anders beantworten können.

atzef  20.05.2015, 10:49
@cullera

Das Testament fixiert ja nur einen Moment der Vermögensverhältnisse, die sich ihrerseits ja ständig dynamisch verändern. Deshalb snd Testamentsbestimmungen natürlich unwirksam, die es in der Realität so nicht mehr git. Ihr müsst also nicht das testament ändern, weil das Haus, dass da verebt wurde, nun nicht mehr euch gehört.

cullera 
Fragesteller
 20.05.2015, 14:42
@atzef

hallo atzef ,danke,ist sehr aufschlussreich und verständlich.

pflichtteil kann man immer verlangen, außer man ist erbunwürdig oder verzichtet

Das Testament gilt solange, bis ein anderes gemacht wird.