Ich will einen Arzt anzeigen wegen sexueller Belästigung. Könnte er mich verklagen wegen Rufmord?
Ich weiß, dass es schwierig ist, dass er bestraft wird, da es ja keine Zeugen gab. Ich will auch nicht vor Gericht und das alles durchkauen. Will ihn nur anzeigen. Es ist aber ein teurer Privatarzt, der alle Anwälte in der Welt bezahlen kann. Könnte er mich anklagen wegen Rufmord, oder so etwas?
12 Antworten
Selbstverständlich kannst du ihn anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet ob sie ein Verfahren einleitet und ermittelt. Anschließend entscheidet sie dann anhand der zur Verfügung stehenden Informationen, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Natürlich kann dich der Arzt wegen Rufmordes anzeigen. Eher aber wohl wegen § 145d "Vortäuschen einer Straftat" oder sowas. Auch hier entscheidet dann wieder die Staatsanwaltschaft, ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht.
Wenn es die Wahrheit ist, dann kann er dich nicht anzeigen. Aber wenn es nicht wahr ist, dann natürlich, und dann wird er es auch zurecht machen.
Ich kann ihm das nicht beweisen, also könnte er schon gegen-anzeigen. Nur, wenn andere seiner Patientinnen sich mir anschließen, könnte meine Aussage bekräftigt werden (aber noch immer nicht bewiesen).
Hallo.
Ich will dir wohl glauben, aber wenn du gar keine Beweise hast, ist das fast schier unmöglich. Leider.
Warum willst ihn ateigen wenn Du dann doch nicht vor Gericht willst?
Natuerlich kann auch er Dich anzeigen.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe, dessen Auswirkungen die berufliche Karriere und das Privatleben des Arztes ruinieren können.
Wenn du ihn ohne Beweise und Zeugen anzeigst, wird es sicher nicht einfach.
Verstehe mich nicht falsch - ich will nichts verharmlosen, aber wenn du einem eventuellen Prozess vor Gericht fernbleiben willst, hast du schlechte Karten.
Vorerst steht Aussage gegen Aussage.
Wenn es ganz blöd läuft, könnte der Arzt tatsächlich wegen Rufmord oder übler Nachrede gegen dich vorgehen. Es steht viel für ihn auf dem Spiel.
Eine anwaltliche Beratung vor der Anzeige wäre m.M. nach sinnvoller.