Betriebsarzt fässt Mitarbeiterin unsittlich im Intimbereich und den Brüsten an, Darf er das und was kann man gegen tun?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Rahmen einer Untersuchung dürfte er eine Patientin dort anfassen. Aber auch da ist Schluss, wenn sie sagt, dass sie das nicht will.

Normalerweise rate ich ja bei solchen Behandlungen mit einer anderen Ärztin darüber zu sprechen und zu zeigen, wo die Berührungen statt gefunden haben. Hier denke ich hat sich das erledigt, es sei denn euer Betriebsarzt ist gleichzeitig Frauenarzt. Von daher ist mit relativer Sicherheit auszuschließen, dass diese Berührungen im Rahmen einer Behandlung waren.

Was zu tun ist, hängt von ein paar Faktoren ab. Nur eines kann man immer der Betroffenen Patientin raten: Anzeige wegen sexueller Belästigung stellen und den Arzt der Ärztekammer melden.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Betriebsarzt bei der gleichen Firma angestellt ist. Wenn ja, muss das dem Arbeitgeber auch gemeldet werden.

Bist du der Arbeitgeber? Das ist nämlich Dir nächste Frage, die sich mir stellt. Denn der Arbeitgeber muss auch aktiv werden. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor sexueller Belästigung zu schützen.

Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:04

Erstmal danke.

Nein, bin Gott sei dank nur Angestellter ^^

Also ums kurz zufassen, nichts von dem was er tat, hätte sich für die Untersuchung gehört. Eigentlich!

Untersuchung bei uns umfasst Urintest, Blutabnahme, Lungen abhören (Alle 2 Jahre röntgen), Reflexe testen.

catchan  21.05.2019, 22:07
@Granatenpapst

Schön, dass du deiner Kollegin hier hilfst. Ist nicht selbstverständlich.

Wie gesagt, folgende Schritte empfehle ich ihr:

  • Meldung beim Arbeitgeber
  • Anzeige wg. sexueller Belästigung
  • Meldung bei der Ärztekammer

Du kannst bei jeden dieser Schritte die moralische Stütze. Solch eine Stütze kann Gold wert sein, glaub mir.

Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:09
@catchan

Ich helfe gerne, einer der Gründe warum ich hier Mitglied bin und nicht nur Fragensteller :)

Dann danke ich dir vielmals! Es hat sich mittlerweile ohnehin zu einer Sammelklage/-anzeige entwickelt, da auf mein Nachfragen, 12 andere Frauen mit der Wahrheit ans Licht kamen und sich anonym, dann privat gemeldet haben...

catchan  22.05.2019, 13:44
@Granatenpapst

Das verwundert mich nicht, dass sich noch mehr gemeldet haben. Das sind häufig Wiederholungstäter.

Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

Natürlich darf er das NICHT. Für diese Bereiche ist der Gynäkologe oder die Gynäkologin der Frau zuständig.

Sie sollte den Betriebsarzt anzeigen. Womöglich ist sie nicht die Einzige, bei der er das macht.

Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:05

Sammelklage wurde bereits in die Wege geleitet nachdem ich diesen Post verfasst habe. Haben sich 12 andere gemeldet

verreisterNutzer  21.05.2019, 22:34
@Granatenpapst

Immerhin. Das find ich gut.

Sicher, dass er das nicht im Rahmen seiner Untersuchungen macht?

Und falls das nicht der Fall seien sollte, warum habt ihr einen Hobbygynäkologen bei euch?

Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:05

Untersuchung bei uns umfasst Urintest, Blutabnahme, Lungen abhören (Alle 2 Jahre röntgen), Reflexe testen.

Was heißt da, wieso haben wir so einen bei uns^^
Der Betrieb umfasst knapp 1.000 Mitarbeiter. Der Arzt hat einfach nur ein Abkommen mit der Firma, worin er als Betriebsarzt geregelt wird

Weswegen war die Mitarbeiterin denn beim Betriebsarzt?

Vielleicht war es ja im Zuge der Untersuchung

Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:05

Untersuchung bei uns umfasst Urintest, Blutabnahme, Lungen abhören (Alle 2 Jahre röntgen), Reflexe testen.

Darf er das

Nur wenn es eine Untersuchung erfordert und die Patientin zustimmt.

was kann man gegen tun?

Die Patientin kann Anzeige gegen den Arzt erstatten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:04

Also wenn er ihren Intimbereich gerade Vagina und Brüste abtasten möchte, braucht er vorher ihre Zustimmung?

Maxxismo  21.05.2019, 22:12
@Granatenpapst

Jeder Arzt braucht für jede Untersuchung und jede Behandlung die Zustimmung des Patienten.

Granatenpapst 
Fragesteller
 21.05.2019, 22:13
@Maxxismo

Vorher darf er nichts machen?

Reicht das Auftauchen zur Untersuchung nicht theoretisch als Zustimmung?

Maxxismo  23.05.2019, 20:15
@Granatenpapst

"Konkludentes Verhalten" (= zustimmendes Verhalten) reicht als Zustimmung für einfache ärztliche Maßnahmen. Beispielsweise das Hinhalten des Arms zur Blutentnahme oder das Entblößen der Brust zur Tastuntersuchung.