Handynummer auf Facebook gepostet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafgesetzbuch § 238 Nachstellung

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


" § 185 Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Diese angaben sind ohne Gewähr und ich kann nicht versprechen das sie dir wirklich helfen wenn es um eine anzeige geht.

Falls du ihn anzeigen willst rufe einen anwalt an und bespreche dies mit ihm kurz am telefon :)





jonasask1309 
Fragesteller
 17.08.2015, 00:31

dankeschön:)

Datenschutzgesetz oder Urheberrechtgesetz 

jonasask1309 
Fragesteller
 17.08.2015, 00:32

danke