Kann man jemanden wegen Posten eines Privatchats anzeigen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie irgendetwas kopiert und veröffentlicht, muss sie die Quelle angeben. Wenn es nun dein privater chatverlauf ist, kann es durchaus in den Rahmen der Rufschädigung fallen.

http://www.helpster.de/anzeige-wegen-rufschaedigung-darauf-kommt-es-an_213667

Rufschädigung kann üble Nachrede oder Verleumdung sein

Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang die Tatbestände der üblen

Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB). Die

Rufschädigung als solche kennt das Gesetz begrifflich nicht.

Bei der üblen Nachrede verbreitet oder behauptet der Täter

ehrenrührige Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind. Sein Ziel

besteht darin, Sie verächtlich zu machen oder öffentlich Meinung

herabzuwürdigen.

Bei der Verleumdung behauptet der Täter ehrenrührige Tatsachen,

obwohl er weiß, dass diese Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. Er

handelt also zielgerichtet, mit der Absicht, Sie als Person zu

schädigen.

AssassineConno2  14.04.2016, 23:15

Eher Verstoß gegen das Brief und Fernmeldegeheimnis. Das steht außerdemcim GG.

Das kommt auf den Inhalt an und ob sie z.b Namen Telefonnnummeen und co geschwärzt hat.

Ist aus den Texten ersichtlich wer mit wem geschrieben hat kann sie von denjenigen angeklagt werden. 

barisguergener 
Fragesteller
 13.04.2016, 08:11

Sie will mich schlecht da stellen das ist doch rufschädigung

Hallo,

so an sich, nein. Wenn jedoch Private inhalte vorhanden sind, deine Adresse, andere Sachen die nicht ohne Erlaubnis gezeigt werden dürfen, ja.

Ob man dazu etwas im StGB findet weiß ich nicht. Ist aber eine Verletzung des Brief und Fernmeldegeheimnises. Dieses findet man im GG.

Ich bin kein Jurist aber für mich klingt das sehr nach einer Verletzung des Briefgeheimnisses.