Ein "Freund" von mir hat meine Nummer ohne Erlaubnis weitergegeben?

4 Antworten

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Hallo,

früher gab es die Katastrophe gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die nennt sich Telefonbuch.

Was wäre, wenn ich einen Knackarsch hätte und in deinem Alter wäre? Darf ich dann nicht Freunde nach deiner Nummer fragen?

Schon in den 1980er Jahren konnte ich Personen ignorieren. Meinst du, du kannst das heute nicht?

Im Recht muss laufend etwas angepasst werden. Du scheinst mir wartend davor zu stehen.

Grüße

Jens

leseratten1  26.02.2019, 13:40

Die DSGVO hat damit nichts zu tun, denn sie ist schlicht nicht zuständig.

Sie gilt u.a. dann nicht, wenn es um Daten geht, die "von natürlichen Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" genutzt/verarbeitet werden. Siehe auch Art. 2, Absatz 2c DSGVO

Falls dir ein finanzieller Schaden entstehen sollte, kannst du diesen beim Anrufer geltend machen.

"Diese Person" verstößt gegen kein Gesetz. Dein Freund hat dagegen verstoßen.

Kralllen 
Fragesteller
 25.02.2019, 21:57

Das kann man nicht Freund nennen.

Ja du kannst diese Person anzeigen. Ich glaube das es gegen das Privatsfehren Gesetz verstößt ich weiß es aber nicht genau.

Jens5605  25.02.2019, 23:34

Damit kommt man auf Stufe 4?