Hallo, hat jemand Erfahrung mit dem Tarif KombiMed KAMP der DKV?

3 Antworten

Eine komplette Antwort wird hier wohl vollumfänglich kaum einer geben können, allerdings hat mir ein rein privat handelnder Arzt exakt diese Zusatzversicherung empfohlen, die eben nichts mit den Kassenärzten direkt zu tun hat. Um die GKV kommt man im allgemeinen ja sowieso nicht rum, aber wenn man zum Privatarzt geht, bekommt man von der GKV, auch im Notdienst, gar nichts erstattet, sofern man sich in Deutschland aufhält.

Im ambulanten Bereich erstattet eben die DKV in diesem Zusatzbereich beim Augenarzt, Internist, etc. die Rechnungen gem. vereinbartem Tarif.

Die Aussage, daß man bei der GKV unbedingt auf Kostenserstattungsprinzip umstellen muss, ist einfach falsch.

Klare Aussage, mit der GKV sind sämtliche Kassenleistungen bei Kassenärzten und im Krankenhaus abgedeckt. Im ambulanten Zusatztarif KAMP sind eben ambulante privatärztliche Leistungen abgedeckt. Auch hier gibt es Einschränkungen zu beachten, zum Beispiel gehört hier nicht die Nachsorge nach einer OP. Am besten hierzu einfach mal die Versicherungsbedingen auf der Website der DKV durchlesen, die sind weitestgehend fair und klar formuliert.

Ja, wird man, aber ...

Dazu musst Du erst einmal mit deiner gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung vereinbaren (normal ist Sachleistungsprinzip), und was das heisst, bedarf einer ausführlichen Erklärung ! Google das mal, dann wirst Du schon sehen, was das bedeutet.

Das gilt dann nämlich für alle Ärzte und sonstige Behandlungen.

Wenn Du auf Kostenerstattung umstellst, steigt Dein Kostenrisiko immens, und dann brauchst Du einen entsprechenden ambulanten Zusatztarif wie z.B. der genannte der DKV. Da gibt es aber auch noch andere die ggf. besser sind, das ist dann Sache eines sehr erfahrenenen PKV-Maklers.

Ich kann Dir nur sehr deutlich von einer Umstellung auf Kostenerstattung abraten.

Ob du dann tatsächlich "wie ein Privatpatient" behandelt wirst, kannst du nur bei deinem Arzt erfahren. Für ihn ist das erst einmal doppelte Arbeit. Er muss ja nach wie vor die reguläre Abrechnung über die KV machen und dir zusätzlich eine Rechnung schreiben.

DolphinPB  19.02.2016, 19:56

Nein, bei Kostenerstattung gibt es eine privatärztliche Rechnung die ggf. abgetreten werden kann.