Kündigung der privaten Krankenversicherung durch nicht angeben eines Krankheitsbildes?

7 Antworten

Hallo, es besteht deinerseits eine Anzeigepflicht, alle gesundheitlichen Änderungen bis zum Vertragsbeginn anzuzeigen, machast du das nicht liegt eine Anzeigpflichverletzung vor, und die kann übel nachwirken. Dann würde ich doch lieber die KV informieren, sollten die deshalb ablehnen wäre ich leiber gesetzlich versichert und bekomme die Behandlungen bezahlt als privat versichert zu sein und alle Rechnungen selber tragen zu müssen.

DAs mit dem selber-zahlen ist kein wirklich sinnvoller Ausweg hier.... denn Du kannst gar nicht einschätzen, was da im Hintergrund vielleicht für ein schwerwiegendes Gesundheitsproblem lauert, welches in ZUkunft dann teuer behandelt werden muss. Und daher hat die Versicherung - und bei ihr alle anderen zahlenden Versicherungsnehmer, die nämlich dann für das Risiko mit ihren Beiträgen mitaufkommen - einen Anspruch auf Information.

Auch Aussagen von Ärzten, dass etwas gar nicht so schlimm sei (im Einzelfall) sind Blödsinn, weil die Versicherungen anderes prüfen und rechnen müssen. Wenn von 100 Menschen, die solche Atemaussetzer haben,statistisch gesehen in den nächsten 10 Jahren nur 5 zum Beispiel einen Schlaganfall erleiden, der mit erheblichen Kosten verbunden ist, dann muss das Kostenrisiko durch einen Risikozuschlag auf all die 100 Menschen (wenn sie in der Versicherung sind) verteilt werden, weil nämlich keiner genau weiß, wer es sein wird von den 100.

Behandlungen in Deutschland zu verschweigen ist immer unsinning, weil nunmal alles in Patientenakten festgehalten wird und irgendwann rauskommt. Und Du möchtest auch der Versicherung nicht eine bequeme Ausrede geben, Dich zu kündigen wenn Du zum Beispiel Krebs hast und eine teure Behandlung brauchst und sie dann bei den Recherchen in der Patientenakte auf etwas stößt, was ihr die Möglichkeit gibt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag rückwirkend zu kündigen.

Wer berät Dich eigentlich bei der Auswahl und dem Abschluss der Versicherung? Das muss doch alles als Info von Deinem Berater/Makler kommen?

Und was ich hier auch nicht verstehe: als Beamte auf Probe steht Dir doch der ZUgang über die "Öffnungsaktion" mit Kontrahierungszwang bei der PKV Deiner Wahl in einem Beihilfetarif frei. Und da ist der Risikozuschlag ingesamt auf 30% des Beitrags begrenzt - warum sollst Du dann bitte einen so hohen RIZ bekommen, wie Du oben schreibst ("beinahe so hoch wie Beitrag..") ? Insofern stimmt da irgendwas nicht mit dem Angebot, welches Du bekommen hast.

Geh doch zu einer Verbraucherzentral und lass Dich dort unabhängig beraten, wenn Du keinen wirklich unabhängigen Makler hast, dem Du vertrauen kannst. Sonst geht das ganze noch schief und Du stehst auf einmal ohne normale Krankenversicherung da und kannst nach erfolgter Kündigung nur noch in den Basis-Tarif.

Hallo,

hier im Link sind einige Änderungen in den letzten Jahren beschrieben:

http://www.test.de/Versicherungsvertraege-Mehr-Rechte-besserer-Schutz-1607383-1607357/

Ggf. eine Versicherungfsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.

Wenn man in den nächsten Jahren Rechnungen bei der Privatversicherung einreicht, kann sie die Ärzte, die auf der Rechnung stehen und alle im Antrag genannten Ärzte anschreiben und nach weiteren Erkrankungen in der Vergangenheit fragen.

Gruß

RHW

RHWWW  24.08.2013, 11:36

Die Öffnungsklausel für Beamte ist an Fristen gebunden, kann nur bei bestimmten Unternehmen genutzt werden und gilt oft nur für bestimmte Tarife:

bestellungen.pkv.de/ihre-krankenversicherung-in-der-pkv/oeffnungsaktionen-der-pkv-fuer-beamte-und-ihre-angehoerige/

Bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV können folgende Punkte wichtig sein:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Elternzeit, Familienpause, Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, späteres Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte

• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt (auf eigenen Wunsch oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitslose oder Selbständige kann man nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe in der Elternzeit, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) und künstliche Befruchtung achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: //db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

http://www.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166...

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 1,225% zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil.

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

Vielleicht interessant:

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen, in Frühpension gegangen sind oder mehrere Kinder haben.

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen bekommen Beamte, die in der GKV versichert sind, einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die die Krankenkasse bezahlt hat.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

RHWWW  24.08.2013, 11:40
@RHWWW

Bei abgeschlossenen Verträgen gibt es auch Widerrufsfristen.

wenn du was nicht angibst, und es kommt raus, wird die PKV sofort kündigen und dich / euch ggf. in regress nehmen........

Ich würde es so halten, dass deine KVs nichts davon erfahren und die Rechnung selber zahlen. Im Prinzip ist es ja nicht soo schwierig, Atemaussetzer zu diagnostizieren - du gehst ins Schlaflabor und bekommst evtl. eine Maske. Nur wenn du riesiges Pech hast, wird es teurer und du hast eine schwere Erkrankung (Herz oder so).

Warte doch die Untersuchungen ab und entscheide dann, wenn du weisst, ob es eine Krankheit mit folgen ist, ob du deine KK davon informierst.

wenn da folgekosten und behandlungen entstehen, solltest du sie informieren, da du sonst evtl. die kosten nicht übernommen kriegst und das ganze dann erheblich teurer ist.

Knoedel1988 
Fragesteller
 22.08.2013, 08:36

Das mit dem selbst zahlen würd ich ja machen aber mein Problem is einfach das: ich bin ja momentan deswegen in Behandlung und die Rechnungen dafür kriegt ja mene gesetzliche. Fragt die neue private bei der gesetzlichen nach alten Krankheitsbildern an? Wenn ja, dann bringt mir nämlich die selbstzahlerei auch nichts :-( weißt du das vielleicht?

frage1408  07.09.2013, 00:01
@Knoedel1988

dann würde ich nicht versuchen, zu schummeln, sondern das ganze angeben, denn du weisst nicht, welche folgeerkrankungen und -kosten entstehen, so dass du im endeffekt vor rechnungen stehst, welche von der neuen privaten nicht übernommen werden. ich weiss ehrlich gesagt auch nicht richtig, warum du mit einer gesundheitlichen vorbelastung in die private einsteigen willst? da sehe ich irgendwie keinen sinn drin