Geschwindigkeitsbegrenzung krankenwagen

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Hallo graydog,

Rettungswagen sind gem. § 35 von der StVO ausgenommen, wenn (und ich zitiere hier mal einen Auszug aus dem § 35 StVO:

(5a)Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. >

Aber auch hier gibt es eine Einschränkung und auch hier zitiere ich einen Auszug aus dem § 35 StVO:

(8)Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. >

Das wiederum schließt schon fast aus, dass ein RTW mit 80 km/h durch eine 30´er Zone rasen darf. In der Regel sagt man, dass innerhalb geschlossener Ortschaften max. 15 - 20 km/h überhöhte Geschwindigkeit angebracht sind.

Es ist keinen damit geholfen, wenn ein Einsatzfahrzeug (egal ob Feuerwehr, Polizei oder wie in Deiner Frage RTW) bei einer Einsatzfahrt andere Personen oder auch sich selbst gefährden.

Allerdings, solange nichts passiert, wird vermutlich nicht einmal dann was nachkommen, wenn sie mit 80 km/h geblitzt werden.

Im Endeffekt liegt die Entscheidung bei welcher Geschwindigkeit noch davon gesprochen werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird beim Fahrer und kommt sicherlich auch auf die ganzen Umstände wie Uhrzeit, Verkehr, Fußgänger und andere Autofahrer, an.

Übrigens, die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nicht an Blaulicht und Martinshorn gebunden. Ich kann Sonderrechte auch mit ausgeschalteten Blaulicht und Martinshorn in Anspruch nehmen. Macht in der Praxis natürlich keinen Sinn die Sondersignale nicht einzuschalten, aber vorgeschrieben sind die im Gesetz nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja und nein. Wenn er einen Einsatz mit Sonderrechten, also Blaulicht und Martinshorn, fährt, darf er rechts überholen, über Rot fahren, auf der Gegenfahrbahn, sehr schnell, was auch immer, aber der Fahrer muss auch die Lage im Blick haben. In einer 30 Zone muss er immer noch einschätzen können, ob er es schafft, rechtzeitig zu bremsen, wenn etwa ein Kind auf die Straße rennt oder plötzlich jemand ausparkt. Ebenso muss er an einer roten Ampel nachsehen, ob der Querverkehr wirklich wartet. Baut er so einen Unfall, wird er eventuell voll zur Verantwortung gezogen. So ein Fahrer steht während der Sonderrechtsfahrt immer mit einem Bein im Knast.

Durch den Einsatz der Sonderrechte (Blaulicht und Sirene) ist er von entsprechenden Begrenzungen befreit.

TheGrow hat es schon Top beantwortet, genau so ist es...

Tatsächlich darf man mit Sonder-und Wegerechten alles das was sich selber und andere nicht gefährdet...

Bedenke aber bitte - die Geschwindigkeit ist nicht ausschlaggebend für einen schnellen Transport, entscheidend und Sinn der Sonderrechte ist ein zügiger und sicherer Transport ohne Hindernisse...

In Deutschland ist es eh so das ein Patient erst transportiert wird wenn er transportfähig ist. In anderen Ländern wie in Amiland ist das bei polytraumatischen Verletzungen erfolgreich anders. Wird hier eher selten von erfahrenen Besatzungen angewand und entspricht nicht den deutschen Richtlinien.

archilles66  20.08.2014, 10:07

bei bestimmten Verletzungen z.B. an der Wirbelsäule oder Becken wird ein "Schontransport" mit Sonderrechten angeordnet und wird jeh nach Fahrbahnbeschaffenheit oft auch in Schrittgeschwindigkeit ausgeführt

Er darf.

Wenn es um Dein Leben ginge, wärst Du sehr froh, dass er nicht mit 25 daher geschnarcht kommt.

TheGrow  19.08.2014, 14:31

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Wenn es um Dein Leben ginge, wärst Du sehr froh, dass er nicht mit 25 daher geschnarcht kommt.>

Ich weiß nicht ob Du das auch noch so sehen würdest, wenn er Deine Tochter mit 80 km/h totfahren würde, nur um paar Sekunden schneller am Einsatzort anzukommen.

Und ich glaube auch nicht, dass Du wollen würdest, wenn es um Dein Leben ginge, dass der Rettungswagen gar nicht bei Dir ankommen würde, weil er auf dem Weg durch seine Raserei verunglückt ist.

Sicherlich muss er nicht mit 25 km/h durch die Straßen kriechen, aber er muss auch nicht mit 70 oder 80 km/h durch eine 30´er Zone ballern. Das Risiko bei einer Einsatzfahrt zu verunglücken ist auch so schon bis zu 6 mal höher, als bei einer normalen Fahrt. Aber wer mit 80 km/h durch eine 30´er Zone fährt, geht auch mit Blaulicht und Martinshorn ein absolut unkalkulierbares Risiko ein.

Gerade auf Kinder wirkt Blaulicht und Martinshorn magisch und führt zu völlig irrationalen Reaktionen. Ich erlebe nicht selten, dass kleine Kinder bei Einsatzfahrten einfach auf die Straßen laufen, neugierig schauen und noch winken und sich nicht mal ansatzweise der Gefahr bewusst sind, in der sie durch so eine Aktion schweben. Und gerade so schwere Einsatzfahrzeuge wie RTW, Feuerwehrfahrzeuge oder die VW-Busse der Polizei nicht gerade dafür bekannt, gut für schnelle Ausweichmanöver oder Bremsmanöver zu sein.