Wann endet die geschwindigkeitsbegrenzung?

9 Antworten

Auf der Autobahn endet die Geschwindigkeitsbeschränkung entweder mit dem Schild, das sie aufhebt (graues Schild) oder an der nächsten Autobahnauffahrt. Wenn die Beschränkung weiter gilt, wird spätestens hier das Schild nochmal aufgestellt sein - woher sollte ein neu eingefahrener Autofahrer denn sonst von der Beschränkung wissen?

Analog gilt die Beschränkung in der Stadt bis zur nächsten Kreuzung - außer du bist in einer entsprechenden 30er-Zone oder das Schild gilt nur für bestimmte Gegebenheiten.

Ein Schild "30" in Verbindung mit einem Schild "Baustelle" bedeutet, dass die Beschränkung für den Baustellenbereich gilt. Danach darfst du wieder 50 fahren - es sei denn, ein anderes Schild sagt etwas anderes.

Antitroll1234  22.04.2014, 16:02
oder an der nächsten Autobahnauffahrt

Nein da endet kein Streckenverbot wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung

Pangaea  22.04.2014, 16:06
@Antitroll1234

Wenn es weiter gelten soll, braucht man ein neues Schild. Ein auffahrender Autofahrer muss wissen, woran er ist - und wenn da kein Schild steht, darf er annehmen, dass keine Beschränkung besteht. Ohne neues Schild endet die Beschränkung also an der nächsten Auffahrt.

Antitroll1234  22.04.2014, 16:10
@Pangaea
Wenn es weiter gelten soll, braucht man ein neues Schild

Nein, in der Verwaltungsvorschrift steht zwar es sollte nach jeder Kreuzung ein neues Schild aufgestellt werden, wenn dies aber nicht geschehen ist, gilt trotzdem das vorherige Gebot.

Pangaea  23.04.2014, 08:34
@Antitroll1234

Und jeder, der schneller fährt, kann sagen, dass er kein Schild gesehen hat, weil er ja erst gerade frisch in die Autobahn eingefahren ist...

Antitroll1234  23.04.2014, 08:42
@Pangaea

Sagen kann man gegen einen solchen Vorwurf vieles, ob dies dann von Erfolg gekrönt ist, ist eine Einzelfallentscheidung.

Daher ändert sich nichts an der Tatsache, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch nach einer Kreuzung / Einmündung / Auffahrt weiterhin seine Gültigkeit hat.

Deine Antwort ist und bleibt für den Fragesteller diesbezüglich falsch.

ninja996 
Fragesteller
 22.04.2014, 16:07

Vielen Dank. Meine Fahrschule hat es mir net genau erklärt :s Das heißt :

Grundsätzlich gilt innerorts immer 50 km/h. Sagt aber ein rundes Schild z.B 30, so gilt dies bis zur nächsten Kreuzung. Steht nicht erneut " 30 " so kann man wieder bis 50 fahren ?

Auf der Autobahn wirds mit einem weißem Schild aufgehoben, oder bis zur nächsten Auffahrt. Kommt nach der Auffahrt kein erneutes " 80 " so gilt Richtgeschwindigkeit ?

Antitroll1234  22.04.2014, 16:12
@ninja996
Sagt aber ein rundes Schild z.B 30, so gilt dies bis zur nächsten Kreuzung. Steht nicht erneut " 30 " so kann man wieder bis 50 fahren ?

Nein eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot und hat auch nach einer Kreuzung Gültigkeit.

Siehe Erläuterungen aus dem Verkehrsrecht:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

ninja996 
Fragesteller
 22.04.2014, 16:07

Vielen Dank. Meine Fahrschule hat es mir net genau erklärt :s Das heißt :

Grundsätzlich gilt innerorts immer 50 km/h. Sagt aber ein rundes Schild z.B 30, so gilt dies bis zur nächsten Kreuzung. Steht nicht erneut " 30 " so kann man wieder bis 50 fahren ?

Auf der Autobahn wirds mit einem weißem Schild aufgehoben, oder bis zur nächsten Auffahrt. Kommt nach der Auffahrt kein erneutes " 80 " so gilt Richtgeschwindigkeit ?

Das kommt immer drauf an.

Wenn z.B. bei einer Baustelle innerorts ein Tempo 30 Schild aufgestellt ist und dieses nicht aufgehoben wird, dann endet die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Regel dort, wo sie für den Gegenverkehr anfängt. Ist zusätzlich zum Tempo 30 Schild noch ein Gefahrenzeichen (Baustelle, Fahrbahnverengung usw.) angebracht, dann endet die Geschwindigkeitsbegrenzung nach der Gefahrenstelle. Also sprich: Wenn du an der Baustelle vorbeigefahren bist und eindeutig erkennbar ist, dass du sie passiert hast.

Auf der Autobahn wird die Geschwindigkeit durch das Zeichen 282 (Aufhebung) wieder freigegeben. Wenn allerdings z.B. wegen einer Unfallstelle oder einer Baustelle die Geschwindigkeit herabgesetzt wurde und dies wieder durch ein Gefahrenzeichen ergänzt ist, dann gilt wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die vor der Gefahrenstelle erlaubt war. Wenn dort also z.B. 120 km/h erlaubt waren und die Geschwindigkeit beispielsweise wegen der Baustelle mit dem entsprechenden Schild herabgesetzt wurde, gilt nach Ende der Baustelle wieder Tempo 120. Und wenn vorher keine Geschwindigkeitsbegrenzung war, dann ist das Tempo nach der Baustelle auch wieder freigegeben.

Im Zweifelsfalle sollte man auf der Autobahn aber bis zur nächsten Auffahrt warten. Wenn auch 500m nach der Auffahrt keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist, gibt es auch keine. (Achtung, das gilt nur für Auffahrten, nicht für Rasthöfe und Parkplätze direkt an der Autobahn!) Das ist zwar so auch nicht offiziell geregelt, sollte man dich aber nach der Auffahrt blitzen, kannst du ja behaupten, du wärst dort erst auf die Autobahn aufgefahren und dort stand keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert.

Lkwfahrer1003  22.04.2014, 19:42
Im Zweifelsfalle sollte man auf der Autobahn aber bis zur nächsten Auffahrt warten. Wenn auch 500m nach der Auffahrt keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist, gibt es auch keine.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange bis sie durch Zeichen aufgehoben wurde !

Wie das OLG Hamm 2 Ss OWi 1422/95 entschieden hat !

Nur für den Auffahrenden Verkehr gilt diese nicht !

ronnyarmin  22.04.2014, 20:27
@Lkwfahrer1003

Das Urteil habe ich auch gelesen, verstehe aber nicht, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll? Es würden 2 Höchstgeschwindigkeiten gelten, abhängig davon, ob man auf die Autobahn aufgefahren ist oder schon drauf war. Was für ein Blödsinn!

drhouse1992  22.04.2014, 20:59
@ronnyarmin

Nur für den Auffahrenden Verkehr gilt diese nicht

Genau deswegen habe ich geschrieben, dass das nicht offiziell geregelt ist.

Wie wird dann im Falle eines Blitzers zwischen Auffahrenden und Nicht Auffahrenden unterschieden? Und bin ich dann auch Auffahrender, wenn ich bereits auf der Autobahn war, die Autobahn verlasse um anschließend sofort wieder drauf zu fahren? Sollte es da wirklich zu einem Verfahren kommen, holt einen da jeder drittklassige Anwalt wieder raus...

Besonders an Strecken, an denen aufklappbare Schilder stehen, gibt es oftmals nie ein Aufhebungszeichen, auch wenn die nachfolgenden Schilder zugeklappt sind nicht.

Wie bzw. Wann wird wird z.B auf der Autobahn die Höchstgeschwindigkeit von z.B 80 aufgehoben ?

Ein Streckenverbot gilt solange bis es durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen aufgehoben wird, oder Du die Strecke durch Abbiegen / Verlassen der Strecke diese halt verlässt.

Runterscrollen bis zu "schwierige Fälle":
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Auf der Autobahn kommt ein Schild mit der 80 die durchgestrichen ist, oder ein weißes Schild mit einem Strich durch.. Dann ist die Beschränkung logischer Weise aufgehoben. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist immer nur 50 km/h erlaubt. Wenn es anders ist steht ein Schild da. Das solltest Du aber doch wissen.

Wie hast du denn deinen Führerschein geschafft? Es gibt Verkehrsschilder, die genau für ein Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung stehen. Weißer Kreis mit einem dunklen Strich. Klingelts?

Ansonsten werden die 50km/h innerorts nach dem Ortsschild automatisch aufgehoben.