Erbe bei Tod des Vaters vor Geburt?
Wenn der Vater eines Kindes stirbt, bevor dieses geboren wurde, ist es dann trotzdem der Erbe?
Uns ist das nicht passiert aber es interessiert mich einfach.
7 Antworten
Wenn der Vater eines Kindes stirbt, bevor dieses geboren wurde, ist es dann trotzdem der Erbe?
Ja, § 1923 (2) BGB bestimmt für den Fall : "Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren."
Nun wäre damit aber nur die gesetzl. Erbfolge, mithin das Pflichtteilsrecht dieses Nachkommen (Kindes) bestimmt: der Vater darf natürlich zugunsten seiner Ehefrau oder erstgeborener Kinder testamentarisch oder erbvertraglich anders verfügen.
G imager761
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1923 Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.
Auch dann bist Du Erbe - zumindest, wenn die Vaterschaft vor der Geburt geklärt war.
Nein, denn das ungeborene Kind ist per Gesetz keine juristische Person und kann somit auch nicht erben.
Oh, den Paragraphen kannte ich nicht!
Das scheint mir doch ein Fall für den BGH zu sein, denn – 'tschuldigung – eine Rechts-Person muss erst geboren worden sein.
Sonst wäre z.B. eine Abtreibung auch Mord.
Erbfähigkeit ist möglich ab Zeugung, nicht erst ab Geburt!
Da sagt § 1923 II BGB etwas anderes. Im Übrigen ist auch eine geborene Person keine juristische Person.