Wer Zahlt Krankenhauskosten, nach Tod, wenn jeder das Erbe ausgeschlagen hat?

6 Antworten

Das dürfte mehr ein Erbvermutung sein, der sie widersprechen kann, sofern sie das Erbe ausgeschlagen hat.

Da ihr auf Grund der Ausschlagung nicht Erbe geworden seid, haftet ihr nicht! Teilt das entsprechend dem Rechnungssteller mit. Alles andere muss euch nicht kümmern


Nun bekam meine Schwester einen Brief der Krankenkasse, mit der offenen Rechnung. Mit der Begründung das sie die Erbin sei.

Einfach antworten, das man nicht Erbe sei und ausgeschlagen hat. Am Besten gleich eine Kopie der Bestätigung der Ausschlagung mitschicken.


Wer übernimmt diese Kosten wenn jeder das Erbe ausgeschlagen hat?

Niemand. Soweit kein die Beerdigungskosten übersteigener Nachlass vorhanden ist, haben die Gläubiger schlicht Pech gehabt. Die Kosten der Beerdigung sind noch mal was anderes, hier kommt u.U. die Unterhaltspflicht zum Tragen.


dann sollte deine Schwester einen netten Brief an die Krankenkasse schreiben und ihr mitteilen das sie das Erbe ausgeschlagen hat!

Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, haftet der Ausschlagende nicht für irgendwelche Schulden des Erblassers.  Aber Sie sollten auch daran denken, dass es "moralische" Pflicht sein könnte, für die - offenbar nicht versicherten -Krankheitskosten Ihres Vaters nicht die "Gemeinschaft der Steuerzahler" oder die "Gemeinschaft der Versicherten" einstehen zu lassen, sondern diese als Sohn oder Tochter des verstorbenen Patienten zu übernehmen. Aber vermutlich wird Sie dieser Appell nicht "rühren", weil es ja leider in unserem überzogenen Sozialstaat üblich geworden ist, Unliebsames dem "Staat" aufzubürden. 

SaVer79  19.12.2016, 10:37

Dieser Rat ist Blödsinn! Es ist Sinn und Zweck der Ausschlagung, dass die "normalen" Erben eben nicht für die Schulden haften! Wieso sollten die Kinder also moralisch verpflichtet sein, hier irgendwas zu zahlen? Sie sind nicht dafür verantwortlich, dass Leistungen in Anspruch genommen wurden, die evtl nicht versichert sind und die der Betroffene nicht zahlen kann

sergius  19.12.2016, 12:03
@SaVer79

Das mit dem "Blödsinn" sollten Sie sich noch einmal in Ruhe überlegen. Schließlich habe ich nicht an Sinn und Zweck der "Ausschlagung" gezweifelt (was wirklich "blöde" wäre, weil es natürlich richtig ist, dass Erben zumindest ihre Haftung auf den Bestand des Nachlasses beschränken können). Ich habe allerdings zu bedenken gegeben, ob es in einem Fall wie dem geschilderten sozial (und "moralisch") vertretbar ist, als (vorausgesetzt: leistungsfähige) Kinder davon abzusehen, Krankheitskosten des Vaters  zu übernehmen, sondern sie anderen Menschen, Institutionen oder der "Gemeinschaft" (der Steuerzahler) zur Zahlung zu überlassen. Ist diese Frage (kein Rat !) wirklich so "blöd" wie Sie, vermutlich ohne tiefer darüber nachzudenken, sagen zu sollen glaubten ?

 

SaVer79  19.12.2016, 13:12

Ja, der Rat bleibt trotzdem Blödsinn! Ausschlagung bedeutet nicht eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass, sondern, dass die Kinder hier nichts mehr mit dem Nachlass zu tun haben! Weder mit Forderungen noch mit Vermögen! Und da wir in Deutschland keine Sippenhaft kennen, sehe ich hier auch keine moralische Verpflichtung, trotzdem für schulden des Vaters zu haften!

sergius  19.12.2016, 15:50
@SaVer79

Bleiben Sie ruhig bei ihrer "Blödsinn"-Meinung, wenn es ihnen so gefällt. Sie zeigen damit nur, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, was ich gemeint habe. Es ging nicht um "Sippenhaft", sondern um "Moral" (von der Sie offenbar gar nichts halten)

nowka20  20.12.2016, 22:47
@sergius

schöner kommentar gegenüber dem "egoistischen" user sergius!

sergius  21.12.2016, 09:42
@nowka20

Frage: Worin zeigt sich in dem Vorgang mein "Egoismus" ?  Die Antwort darauf würde mir sicher zu meiner "Selbsterkenntnis" verhelfen.