Enterbt wegen deutscher Staatsangehörigkeit?
Hey :)
also damals war das ja so, dass wenn man die Staatsangehörigkeit gewechselt hat, man nichts mehr erben konnte. Ist das immer noch so? Meine Oma ist nämlich gestorben und meine Mutter hat sich immer als einzige um sie gekümmert, ihre Geschwister nie (sind 3). Wir oder meine Mutter hat auch alleine alles erledigt und bezahlt, also Beerdigung, Miete d. Wohnung, Rechnungen jnd sind sogar 2x in die Türkei geflogen, um Geburtsurkunde und Sterbeurkunde zu holen dass wir sie überall abmelden können. Meine Oma hatte die türkische Staatsbürgerschaft, sowie eigtl alle außer meine Mutter, sie hat damals gewechselt. Sie hatte auch über alles (Konto, Häuser) Vollmacht aber nie auf ihren Namen übertragen, weil sie ihre Mutter damals nicht in Rollstuhl zum Konsulat schleppen wollte (obwohl meine Oma das wollte). Ja jedenfalls ist mit dem Tod die Vollmacht ja auch weg. Und jetzt wo sie auch noch die deutsche Staatsangehörigkeit hat, heißt das sie bekommt garnichts? Und wie ist das mit den Enkeln? Also ich und meine Geschwister und eigtl alle Enkeln haben die türkische Staatsangehörigkeit. Aber Enkeln erben nichts oder ? Wären eh viel zu viele
Danke
6 Antworten
Soweit bekannt, besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Staatsvertrag aus dem Jahr 1929. Nur weil jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat bzw. sie angenommen hat und die türkische aufgegeben hat, ist derjenige nicht gleichzeitig kraft Gesetzes enterbt.
Soweit bekannt ist das türkische Erbrecht vergleichbar mit dem deutschen. Es erben zunächst der Ehegatte 1/4 des Nachlasses, der Rest geht an die Kinder. Solange ein Erbe bei Eintritt des Erbfalls lebt, schließt er andere potenzielle gesetzliche Erben aus.
Hallo Cansu26,
schau dir mal diesen Artikel an:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbschaft-erbrecht-in-der-tuerkei_063665.html
Wenn es kein Testament gibt (und der Großvater verstorben ist) erben alle Kinder deiner Oma den gleichen Anteil, also 1/4.
Nur bei Grundstücken gibt es Einschränkungen für deutsche Staatsbürger. Die dürfen nicht mehr als 2500 qm erben. Die gelten aber nicht für Personen die die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, die haben die "Rosa Karte". Also spielt das hier keine Rolle.
Ich habe mich vertippt. Es sind 25.000 qm.
Die ist die Obergrenze, aber nur wenn das Erbe gewillkürt (Testament) wurde. Bei gesetzlicher Erbfolge gilt die Regel nicht. Allerdings muss ein Ausländer das Land verkaufen, wenn er über die Höchstgrenze kommt.
Trifft hier aber alles nicht zu, da die Erbin ursprünglich türkische Staatsbürgerin war.
Wo es im einzelnen steht müsste ein Anwalt mit türkischen Sprachkenntnissen wissen.
Verlust des Erbrechts wegen wechsel der Staatsangehörigkeit ist falsch.
Das Zivilrecht der Türkei wurde unter Atatürk erstellt und dabei stark an das Schweizer Recht angelehnt. Wenn der Erblasser ein Testament gemacht hat, gilt das. Hat der Erblasser kein Testament erstellt, gilt die gesetzliche Erbfolge, die dem deutschen Recht ähnlich ist.
Einfach einen türkisch sprachigen Anwalt beauftragen.
Das hat nicht damit zu tun, dass deine Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft hat und ihr die türkische. Kenne einen ähnlichen Fall, wo nur die Männer geerbt haben und die Frauen nichts. Das "Vererben" bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. War er Türke, so wird eben nach türkischem Recht vererbt. Töchter erben da in der Regel nichts, außer Hausrat, sondern nur die Söhne. Du mußt dich über das türkische Erbrecht informieren und nicht über das deutsche.
Ich wusste gar nicht, dass man nicht mehr als 2.500 qm Grund erben darf. In welchem Gesetz oder welcher Ausführungsanordnung steht das???
Es gibt gewisse Beschränkungen, diese betreffen aber eine rechtsgeschäftliche Veräußerung bzw. den Erwerb, nicht den von Todes wegen.