Eingetragene Lebenspartnerschaft trotz bestehender Ehe doch möglich?
Ja... folgende Situation: Ich lebe getrennt von meinem Ehemann und habe eine neue Partnerschaft mit einer Frau...
Wir würden gerne bald heiraten. Jedoch ist bei mir und meinem (Noch)Ehemann und mir die Scheidung vorher nie ein Thema gewesen. Naja, daher haben wir weder ein Trenungsjahr (Wobei wir das hindrehen könnten) hinter uns noch die Scheidung bisher eingereicht. Auch wegen unserem gemeinsamen Sohn... Ich will aber nicht ein Jahr oder sogar länger warten müssen... also fing ich zu googlen an...
Dabei bin ich auf den Wikipedia Artikel über Bigamie gestoßen. . Bigamie an sich ist ja strafbar in Deutschland.... jedoch ist das eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (also Homoehe) neben einer Ehe straflos... bedeutet das also, dass ich meine Freundin heiraten könnte, ohne Konsequenzen zu erwarten und dann in aller Ruhe alles andere Regeln könnte und trotzdem mit IHR den Bund der Liebe eingehen kann? Oder würden die das im Standesamt nicht machen?
4 Antworten
der wiki-eintrag ist völlig veraltet. leider gottes war es eine kurze zeit lang tatsächlich so, bis es jemandem aufgefallen ist. es war sozusagen eine gesetzeslücke, an die keiner gedacht hatte. alles überholt und selbstverständlich geändert, siehe §1 LPartG. du kommst also an der offiziellen scheidung von deinem noch-mann nicht drumrum. reicht die papiere so schnell wie möglich ein, dreht es mit dem trennungsjahr sodass ihr es bereits vollzogen habt und dann kannst du deine partnerschaft eintragen lassen. viel glück
es ist einer Ehe ähnlich und wird beim Standesamt vor Standesbeamten eingetragen. das heißt du benötigst die selbenUnterlagen wie bei einer Heteroehe und deshalb geht es nicht. Du kannst keine Partnerschaft eintragen, wenn du nicht rechtmäßig geschieden bist
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist mit einer verheirateten Person nicht möglich, siehe § 1 III Nr. 1 LPartG.
Frag doch einfach da mal nach.