Vaterschaft nachträglich ändern lassen?

5 Antworten

Dies war leider nicht möglich.

Schwer vorstellbar. Richtig ist, dass in der Ehe automatisch erst einmal der Ehemann als Vater eingetragen wird. Allerdings hätte dein Ehemann die Vaterschaft damals bereits anfechten müssen, dann wäre die Vaterschaft korrigiert worden. So eine Korrektur ist meines Wissens nach nur 2 Jahre nachdem man(n) Zweifel an der Vaterschaft bekommen hat, möglich.

Tinkywinky15 
Fragesteller
 07.10.2014, 17:47

Ja, es wurde uns keinerlei Hinweis gegeben, wie man diesen Eintrag hätte ändern können. Es wurde nur ständig darauf hingewiesen, daß die Ehe zum Schutze des Kindes dient und daher immer der Ehegatte eingetragen werden muß! Hieße nach Ihrer Antwort, man kann es nie mehr ändern lassen?

Was wenn ich "angeblich" erst jetzt dem Ehegatten gesagt habe, daß er nicht der Vater ist.....kann man so die Frist von 2 Jahren umgehen. Es ist ja nicht nachweisbar wann diese Zweifel aufgetreten sind. Ach herrjeh...wie kompliziert.

Angelus2012  10.10.2014, 17:05
@Tinkywinky15

Ihr könnt natürlich versuchen, es so darzustellen, dass die Zweifel "jetzt" erst aufgekommen sind.

Eventuell wäre es ja auch möglich, dass dein Noch-Ehemann einer Adoption des Kindes durch den leibliche Vater zustimmt?

Ihr solltet das echt mit einem Anwalt für Familienrecht durchsprechen, den habt ihr ja wegen der Scheidung eh am Start.

Dies war leider nicht möglich.

So nicht ganz richtig, es hätte einer Anfechtung der Vaterschaft bedurft um die per Gesetz festgelegte Vaterschaft des Ehemannes aufzuheben.

Was muß man alles beachten und ist dies überhaupt noch möglich?

Das wird zur Zeit SEHR SEHR schwierig. Denn für die Anfechtung der Vaterschaft gibt es harte Fristen (2 Jahre).

http://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html

Letztlich kann die Vateschaft nur noch durch das Kind nach dessen Volljährigkeit angefochten werden.

Einfacher wäre hier eine Adoption, diese setzt aber eine neue Ehe voraus.

Ich denke, dass das schon möglich sein sollte, denn Ihr habt ja alle Nachweise. Ich würde mal beim Jugendamt und bei der Gemeinde vorstellig werden. Entweder Ihr alle zusammen oder mit Vollmachten ausgestattet.

Tinkywinky15 
Fragesteller
 07.10.2014, 17:48

Danke schön, ich denke ein Anruf beim Jugendamt dürfte hilfreich sein, wobei es natürlich schlau wäre, zu wissen, ab wann man von diesen Zweifeln weiß. Räusper

nein es ist dafür zu spät. die frist von zwei jahren zur anfechtung ist bereits abgelaufen. somit bleibt der ehemann der rechtliche vater mit allen rechten und pflichten.

Tinkywinky15 
Fragesteller
 07.10.2014, 20:19

danke für die ausführliche Antwort. Aber könnte man nicht noch eine Adoption anstreben? Das wäre doch bei Einvernehmen aller Beteiligten sicher nicht all zu kompliziert!?

nanadann  09.10.2014, 18:15
@Tinkywinky15

das wäre eine option die möglich ist. dazu müsste das kind einverstanden sein, der derzeitige rechtliche vater des kindes und der "bio-papa" UND ihr müsstet heiraten. in dem ganzen kuddelmuddel, weiß dein kind das sein rechtlicher vater nicht sein kv ist? weiß er wer sein richtiger vater ist? wenn ihr die ganze sache umsetzen möchtet, solltet ihr bei den ganzen rechtlichen sachen die gefühle des kindes nicht übersehen.

Die Zweijahresfrist für die Vaterschaftsanfechtung ist bereits abgelaufen.

Aber man muss ja vllt. auch nicht bei der Anfechtung verklickern, dass es einem schon immer bekannt war. Mein Tipp: nehmt Euch einen Anwalt, der bereits Vaterschaften erfolgreich angefochten hat.

Mehr zum Kuckuckskindthema findest Du im Kuckucksvaterblog. Dort kannst Du auch andere betroffene Kuckucksmütter, Scheinväter, leibliche Väter und Kuckuckskinder finden und Dich in deren Facebookgruppe "Kuckuckskind & Scheinväter ... Solidaritätsgruppe" austauschen.

www.kuckucksvater.wordpress.com

Tinkywinky15 
Fragesteller
 07.10.2014, 20:18

ah vielen Dank für den Tipp. Also dann wohl doch eher einen Anwalt als der Gang zum Jugendamt :-(

lenny2011  07.10.2014, 21:05
@Tinkywinky15

Ja, das Jugendamt kann in dem Fall nichts tun. Wichtig ist, dass Euer Anwalt dann das Bekanntsein der Vaterschaft innerhalb der Vaterschaftsanfechtungsfrist legt. Sonst ist der Spaß vorbei, bevor er überhaupt erst angefangen hat.

Menuett  10.10.2014, 11:03

Es war ja kein Kuckuckskind, der Nicht-Vater hat ja gewusst, dass er nicht der Vater ist.
Er hat es zwei Jahre lang nicht angefochten und damit konkludent die Vaterschaft aktzeptiert.