Darf ein Vermieter die komplette Kaution bei der Schlüsselübergabe verlangen?

8 Antworten

Als Bestandteil des Mietvertrags geht das nicht, da sind 3 Monatsraten rechtsgültig. Ich kann allerdings nur jedem Vermieter raten, vor Abschluß des Mietvertrags die Kaution zu "kassieren" und wenn das so nicht akzeptiert wird jemand anders zu suchen. Ich hatte mich auf die drei Monatsraten entsprechend dem Mietvertrag verlassen, habe aber bisher kein Geld für die Kaution erhalten. Der Anwalt sagte mir, dass wegen unterlassener Kautionszahlung nicht gekündigt werden kann. Was noch dazu kommt, ist dass nach neuesten Rechtsprechungen auch Vereinbarungen hinsichtlich Renovierung bei Auszug rechtlich nicht durchgesetzt werden können. Meine Konsequez: Ich vermiete überhaput nicht mehr, ich spare mir dadurch nicht nur den Ärger sondern auch noch Steuer.

4gedders  05.05.2016, 00:47

sie sind ein wunschbürger, so will es vater staat! es stimmt zwar dass die Kaution in 3 Raten zu bezahlen ist, aber genauso kann wegen Nichtzahlung der Kaution fristlos gekündigt werden !!! aber wenn man eh genug kohle am start hab egal nur die für die 1000 € einfach so + 1. miete !! ein problem ist !!!! mir wird alles verbaut von dem ganzen sche1ss system und sie scheinen sklave deren hirnwäsche zu sein. ein traum für die BRD, die meiner meinung nach eine kr1m1ne.... Vereinig....ist!

Ja, aber sicher. Das ist Teil des Mietvertrages. Und er "kassiert" nicht, sondern normalerweise übergibt man ein Kautions-Sparbuch an den Vermieter. Die Zinsen darauf gehören weiterhin euch.

Wieselchen1  02.04.2008, 08:17

Nein, da liegst du nicht richtig, Luise. Gemäß § 551 BGB kann die Kaution in drei Monatsraten bezahlt werden. Und der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die Kaution auf einem Sparbuch angelegt wird.

Ich zum Beispiel habe in den letzten drei Wohnungen, in die ich eingezogen bin, nie ein Sparbuch mit der kompletten Summe überreicht. Der Vermieter erhielt die Kaution von mir per Überweisung.

Luise  03.04.2008, 09:55
@Wieselchen1

Danke, wieder was gelernt. Und wie wird dann verzinst? Ich kenne das nämlich nur so.

Wieselchen1  04.04.2008, 06:58
@Luise

Guckt du bei vollhyn:

(3) 1Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4Sie erhöhen die Sicherheit. 5Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

§551 BGB, Absatz (3)

Warum sollte wohl ein Vermieter seine Wohnung an einen Mieter vermieten, wenn der noch vor Zahlung der Kaution rumzickt? Das schnuppert ja schon vorm Einzug nach Ärger! Die Haltung des Vermieters ist also durchaus verständlich. Man sollte den Vermieter auch nicht als Feind betrachten, was Du mit "kassieren" letztendlich machst. Sprich offen mit ihm und überzeuge ihn, dass Du das in drei Raten zahlen kannst, muß aber auch nachvollziehbar und möglich sein!

Nein das darf nicht verlangt werden. Ihr habt das Recht zur Zahlung in drei Raten:

BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) 1Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. 2Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) 1Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. 2Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. 4Sie erhöhen die Sicherheit. 5Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Die Mietsicherheit ist gemäß § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Beginn des Mietverhältnisses ist der Zeitpunkt, zu dem das Mietobjekt dem Mieter entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung zu stellen ist. Der Vermieter seinerseits kann die Schlüsselübergabe vor Mietvertragsbeginn nicht von der Zahlung der Mietsicherheit abhängig machen.

Gemäß § 551 Abs. 2 BGB ist der Mieter berechtigt, eine als Geldsumme zu leistende Mietsicherheit in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Dies kann er einseitig bestimmen. Dieses Recht ist zu Lasten es Mieters nicht abdingbar.

Ihr könnt also als Mieter bestimmen, dass ihr die Kautin in 3 Raten zahlen wollt. Eröffnet ein verpfändetes Sparbuch bei eurer Bank und zahlt dort die 1. Rate ein und gebt eurem Vermieter einen Nachweis darüber. Wenn ihr dem Vermieter die 1. Rate bar gebt, dann muß der Vermieter euch belegen , dass er eure Kaution zinsbringend angelegt hat.