Kaution + Miete vor Mietvertrag

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bei diesem vermieter würde ich versuchen eine mietsicherheit in form von bankbürgschaft zu geben. es riecht leicht nach liquiditätsproblemen. die bürgschaft muss in einer summe zu mietbeginn greifen.

natürlich muss die kaution nur vertragsgemäß gezahlt werden. der vertrag hat jedoch seine grenzen in § 551 BGB.da heisst es wörtlich:"ist als sicherheit eine geldsumme bereitzustellen, so ist der mieter zu drei gleichen monatlichen teilzahlungen berechtigt die erste teilzahlung ist zu beginn des mietverhältnisses fällig"

wenn du also vor mietbeginn den schlüssel bekommst, kann man durchaus die erste rate leisten.aber ein anspruch des vermieters besteht erst zu mietbeginn.

sollte es nicht zu einer schlüsselübergabe kommen, weil du dich vertrags- und gesetzestreu verhältst kannst du den vermieter schadensersatzpflichtig machen.

indem du dies jetzt weisst hast du eine wesentlich bessere verhandlungsposition. viel glück.

asker88 
Fragesteller
 30.01.2010, 18:09

der vertrag beginnt ab 01.3.10. die erste rate der kaution könnte ich noch vor mietbeginn zahlen. aber dann würden sie die schlüsselübergabe nicht eine woche vorher machen. zusätzlich verlangen die auch voerher die erste miete das schaffe ich nicht. abgemacht wurde auch kaution in 3 raten. ich habe soeben im vertrag nochmal nachgeschaut, da steht "Der Mieter ist alternativ dazu berechtigt, die Kaution in Form eines Pfändungs-und Kautionssparbuchs bei einem kreditinst. anzulegen oder eine Bankbürgschaft einzureichen." ich google mal nach was das ist, eine bankbürgschaft, so wie du es auch vorgeschlagen hattest. und müsste ich dann auch zum 01.03.10 die 2 miete zahlen oder kann ich mir diesen monat dann sparen?

Obelhicks  30.01.2010, 23:33
@asker88

na das ist ja schon mal toll. dann mach die bankbürgschaft. geh zu deiner hausbank, die klären dich auf. gegen eine kleine gebühr wird die bürgschaft erteilt und du musst kein bargeld für die kaution übrig haben. insofern kannst du die bürgschaft zur schlüsselübergabe bereithalten.

deinen letzten satz verstehe ich nicht. wenn mietbeginn 01.03. ist, muß natürlich bis zum 03.03. die miete im besitz des vermieters sein. wenn du aber eine woche früher rein kannst - wahrscheinlich mietfrei für diese woche - würde ich zur schlüsselübergabe die miete bereithalten. das heißt aber nicht, daß du für märz zwei mal miete an den neuen vermieter zahlen mußt.

obelhicks hat ja schon alles dazu gesagt (geschrieben), möchte auch noch folgendes hinzufügen:
Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).

Diese Zwischensituation ist eigentlich fast der Normalfall, auch wenn das für die Mieter immer unangenehm ist. Der alte Vermieter wartet sicherheitshalber die letzte NK-Abbrechung ab, bevor er die Kaution zurückzahlt und auch der neue möchte abgesichert sein. Ich rate auch zu einer Mietkautionsbürgschaft - die kann man meistens auch für kurze Zeiträume (für den Übergang) abschließen und unkompliziert kündigen (natürlich sollte man sich hier vorher genau über die Bedingungen informieren).

Mach das, ruf erstmal an. Kaution kannst Du mit dem Vermieter vereinbaren, in 3 Monatsraten zu zahlen. Ist vom Gesetz her vorgegeben. Wenn Du einen Dispo hast, kannst Du ihn natürlich auch nutzen. Viel Spaß in Deiner neuen Wohnung.

Die Kaution kann in 3 monatlichen Raten gezahlt werden. Eine Zahlung der gesamten Kaution auf einmal braucht man nach dem Gesetz nicht zu leisten. Siehe hier:http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Kaution%20Mietsicherheit%20Mietbuergschaft%20Mietkaution%20Hoehe%20Zahlung%20Rueckzahlung%20Sicherheitsleistung.htm

Paddel24  27.04.2019, 03:02

Wenn der VM aber vorher weiß das die Kautin nicht auf einmal gezahlt wird kann er sich auch gegen den Mieter entscheiden..