Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

7 Antworten

War die Schufa-Auskunft so schlecht?

Eine "für Nichtigerklärung" sieht das deutsche Mietrecht nicht vor.

Lediglich eine Anfechtung wegen Täuschung.

Wenn es der Vermiter denn so wollte, keinesfalls darf die Kaution einbehalten werden oder sonstige Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

Jedenfalls darf die Kaution grundsätzlich nicht für derartige Forderungen verwendet werden. Sie ist eine Mietsicherheit für Forderungen nach Ende des Mietverhältnisses.

Ich sehe hier den geplanten Versuch einer Abzocke.



... wir Vermieter können eine Urkunde nicht für nichtig erklären, so lese ich die Spielregeln.

Viel Glück.

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum
01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution
gezahlt.

Wurde denn der Mietvertrag auch von Vermieterseite unterschrieben? Hast Du eine von Vermieter unterschriebene Ausfertigung? Wenn ja, steht da drin, dass der Vertrag nur gültig wird, wenn eine Schufa-Auskunft bis ... vorgelegt wird? Vermutlich nicht!

Wenn der Mietvertrag nicht von der Vermieterseite unterschrieben wurde, ist die entscheidende Frage, ob wirklich ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen war. Konkludentes Handeln als Voraussetzung für einen mündlichen Vertrag sehe ich nur auf der Mieterseite. (Miete gezahlt, Kaution halb gezahlt), während die Vermieter sich immer noch vorbehalten haben, die Wohnung nur dann heraus zu geben, wenn auch eine Schufa-Auskunft vorgelegt wird. nach Prüfung dieser erfolgt dann die endgültige Entscheidung. So ist das Verhalten der Vermieter zu verstehen.

Gab es aber noch keine Vermieter-Unterschrift, muss auch der Mietvertrag nicht für nichtig erklärt werden. Er bestand noch nicht. Dann dürfen die Vermieter jetzt auch keinen Schadensersatz verlangen. Es war ihr eigenes Risiko, jemandem die Wohnung vorläufig zu zu sagen, der noch keine einwandfreie Bonität nachweisen konnte.

War aber der Mietvertrag schon unterschrieben, so ist er von Vermieterseite auch zu erfüllen. Die Bedingung, dass der Vertrag nur gilt, wenn bis zum 3.10. eine gute Schufaauskunft vorgelegt werden kann, steht vermutlich nicht im Vertrag.

Somit ist der Rückzieher, den der Vermieter gemacht hat, auch nicht legal und schon gar nicht kann er deswegen von Dir Schadensersatz verlangen. Eher könntest Du Schadensersatz geltend machen.

Der MV wurde doch von allen (Mieter/Vermieter) unterschrieben. Da ist der Inhalt der nachträglichen Schufa unerheblich. Man kann in einem Wohnraummietvertrag auch nichts nachteiliges dazu vereinbaren. Dann hätte der VM mit der Unterschrift warten müssen.

Knacke das Schloss (wenn die Mietzeit begonnen hat) und fordere alle Kosten vom VM zurück. Zahlt er nicht, ziehe das Geld von der nächsten Miete ab.

Wenn der Mietvertrag beidseitig unterschrieben wurde, kann dieser nur gekündigt oder wieder per Vertrag aufgehoben werden.

Eine einfache Nichtigkeitserklärung ist nicht möglich.