Vormieter verlangt eine halbe Monatsmiete, muss ich das etwa zahlen?

15 Antworten

Ein Beitrag aus der Praxis: Vor einiger Zeit hatten wir einen ähnlichen Fall. Ein schon leicht angesäuerter Vormieter, der bereits für im vorletzten Monat der Kündigungsfrist doppelte Miete zu zahlen hatte, weil er vorzeitig in eine neue Wohnung zog, wollte Mitte des letzten Monats der Kündigungsfrist die Wohnung übergeben und für diesen Monat nur noch die Hälfte bezahlen. Nachmieter stand bereits bereit und wäre gerne auch früher eingezogen. Da jedoch die Meinungen der Beteiligten, wieviel wer und an wen zu zahlen oder nicht zu zahlen hat, weit auseinander gingen fanden wir folgende Lösung:

Die Wohnungsabnahme, also die Besichtigung, Prüfung auf Mängel etc. fand wie vereinbart Mitte März statt. Die Schlüsselübergabe an den Vermieter jedoch am 1. April morgens.

Somit war klar, dass der Mieter bis zum Ende zahlen musste und keinerlei Anspruch auf Erstattung hälftiger Miete und Nebenkosten hatte und es war auch klar, dass vor dem 1. April niemand anders in die Wohnung gehen kann.

Dein Vermieter sollte genauso handeln, wenn er der Meinung ist, dass der Vormieter schon für den ganzen Februar alles bezahlt hat und davon nichts mehr an ihn zurückzahlen will und wenn Du andererseits nicht bereit bist, für die beginnende Nutzung bereits im Februar auch etwas zu bezahlen.

Die Kaution spielt hier keinerlei Rolle.

Wenn Du früher in Wohnung rein willst, die der Vormieter bereits bezahlt hat, dann ist es moralisch und fair, wenn Du den Vormieter dafür eine Entschädigung zahlst. Wer hat schon was zu verschenken?

Den vermieter würde ich da herauslassen.

In keinem Fall würde ich aber die Schlüssel annehmen, ohne das ein Übergabeprotokoll vom Vermieter und Vormieter unterschrieben vorliegt, sonst trägst Du Kosten für die möglicherweise der Vormieter zuständig wäre.

Ich würde die Wohnung nur übernehmen (das geschieht im Moment der Schlüsselübergabe!!!) wenn ein Übergabeprotokoll zwischen Vermieter und mir vorliegt.

BestMoralAnwalt  15.02.2016, 17:00

Niemand ist verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu erstellen.

chvoyage  15.02.2016, 20:45
@BestMoralAnwalt

es ist auch niemand gesetzlich verpflichtet sich den Analausgang nach erfolgtem großen Geschäft zu reinigen, trotzdem empfehle ich es, und die meisten machen es auch, sogar ohne meine Empfehlung. Genauso ist es mit den Übergabeprotokollen. capiche?

aber ich habe nicht vor, in der Wohnung vor dem 01.03 zu wohnen und auch nicht zu renovieren!

Ohne vorfristige Nutzung schuldest du deinem Vor-Mieter auch keinen hälftigen Ersatz seiner Februarmiete. Ob er früher auszieht, darf dir egal sein; dass er seinem Vermieter die volle Februarmiet schuldet, weil sein Vertrag bis zum Monatsletzten läuft, oder eben nur die halbe, wenn er zum 15.02. aus seinem Vertrag entlassen wäre, auch :-O

Du schuldest deinem Vermieter erst ab Anfang März seine Miete, sonst garnichts. Darfst dann aber auch erst am Dienstag, dem 01.03. einziehen :-)

G imager761

Hier gilt das Mietrecht voll umfänglich. Der Vormieter erfüllt seinen Vertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist. Entlässt der Vermieter den Vormieter zum 15.02.2016 aus dem Mietvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist, hat der Vormieter das Recht vom Vermieter die zuviel bezahlte Miete zurück zu bekommen.

Wenn du in diesem Fall vor dem 01.03.2016 die Wohnung mit Erlaubnis des Vermieter bereits beziehst, der Mietvertrag als Mietbeginn aber den 01.03.16 festschreibt, dann kann der Vermieter dir zwar keine Miete aber eventuell anteilige Betriebskosten abverlangen. Dem Vormieter schuldest du nichts. Er ist kein Vertragspartner.

Lass dich nicht darauf ein, Renovierungsarbeiten, die vom Vormieter zu erledigen sind, im Zeitraum bis 1.3.16 zu übernehmen.

TempNameWell 
Fragesteller
 03.02.2016, 17:53

Okay, danke sehr (an an die anderen, an dieser Stelle!). Der Vermieter war nett genug, auch keine Betriebskosten zu verlangen, da er meinte, die Wohnung sei ohnehin noch von dem alten Mieter bezahlt, und sobald sien Vertrag ausläuft, fängt ja meiner an. Er macht also keinen Verlust, bekommt logischerweise die Kaution von mir bevor er mir die Wohnung überlässt, will darüber hinaus aber kein Geld. Also werde ich getrost den Vormieter ignorieren. Danke.

Gerhart  03.02.2016, 17:58
@TempNameWell

Diese deine Vereinbarung mit dem Vermieter funktioniert nur, wenn der Vormieter am 15.02.16 die Wohnung an den Vermieter herausgegeben und insbesondere alle Schlüssel zurück gegeben hat.

TrudiMeier  03.02.2016, 18:09
@Gerhart

Und genau das muss der Vormieter nämlich nicht!

TempNameWell 
Fragesteller
 03.02.2016, 18:17
@Gerhart

Das wird aber der Fall sein. Bei ihm ist die Wohnungsübergabe zum 15.02 fest, NACH der Wohnungsübergabe kontaktiert mich der Vermieter dann und wir machen einen Termin aus, für meine Wohnungsübergabe.

DiplomAnwalt  03.02.2016, 18:26

Gerhart:  Ich glaube kaum, dass der Vermieter den Vormieter wegen ca. 2 Wochen rechtswirksam und schriftlich eben ca. 2 Wochen vor dem eigentlichen Ende aus dem Mietvertrag entlässt und ihm ein Teil der Miete erstattet.

Wenn der Vermieter den neuen Mieter ca. 2 Wochen vor Mietvertragsbeginn in die neue Wohnung lässt, dann stehen dem Vermieter keine anteiligen Betriebskosten zu.

Auch für den Fall, dass der Vermieter dem Vormieter ein Teil der Miete, und demnach auch Betriebskosten, für die zweite Hälfte des Februar erstattet, steht dem Vermieter kein Recht zu, vom neuen Mieter Betriebskosten für den Zeitraum 15.02. bis 28.02. zu verlangen.

Der Mietvertrag des neuen Mieters läuft ab 1.03. . Also muss der neue Mieter erst ab dem 1.03. Miete und Betriebskosten zahlen. Keinen Tag eher.

Gerhart  03.02.2016, 22:59
@DiplomAnwalt

Also mit dem Kommentar solltest du eine Dissertation vorlegen. Die Gründe der Herausgabe der Mietsache am 15.02.2016 des Vormieters an den Vermieter wurde bisher noch nicht offen gelegt., interessieren aber auch der Sache wegen nicht. 

Ich habe nicht behauptet, dass dem Vermieter anteilige BK zustünden für den Fall, dass der Nachmieter vor Mietbeginn die Wohnung bezieht, sondern dass die BK anteilig verlangt werden könnten (Konjunktiv), insbesondere dann, wenn der Vermieter den Vormieter vorzeitig aus dem Mietvertrag rechtswirksam entlässt und eine Teilmiete erstattet. 

Der Verbrauch von Trinkwasser und Heizungswärme ist immerhin kostenintensiv, Kulanz hat auch ihre Grenzen. Aber wir streiten hier um des Kaisers Bart.

Der Vormieter müsste, um vom Nachmieter bis zu einer halben Miete fordern zu können, tatsächlich bis 29.02.16 Mieter der Wohnung sein, dennoch am 15.02.16 die Wohnung samt Einrichtung verlassen haben und die Rückgabe der Mietsache nach dem 29.02.16 24:00h an den Vermieter vollziehen. Dazu gäbe es dann eine (un)genehmigte Gebrauchsüberlassung oder Miete der Wohnung des Vormieters  an den Nachmieter nach dem 15.02. aber vor dem 29.02.16. Alles ist sehr spekulativ, denn die Herausgabe der Mietsache und Entlassung des Vormieters am 15.02.2016 hat noch nicht stattgefunden. 

Ich denke probier es halt einfach .

"Ein Recht" auf Übernahme besteht meiner Meinung nach nicht .

Dein Vertragspartner ist und bleibt dein Vermieter wenn der Vormieter unbedingt Geld haben möchte, soll er (ebenso erfolglos) den Vermieter ansprechen .

Also solltest Du den Mietvertrag schon unterschrieben haben, so ist der Drops gelutscht .O.k. das wird dem Vormieter sicher nicht gefallen so hätte ich vielleicht  Angst um Reifen oder irgendeinem anderen "Racheakt"

Vielleicht kannst Du Dich doch noch gütlich einigen. Ich würde versuchen noch einmal ruhig mit ihm zu sprechen .Meine Güte er hat ja schon Glück aus dem Vertrag sauber rauszukommen ......

TempNameWell 
Fragesteller
 03.02.2016, 17:59

Als armer Student besitze ich kein Auto, das ist also nicht die Sorge *lach*. Aber danke auch dir für die Antwort. Ich war nett genug, die Hälfte der Internetkosten zu übernehmen, das werde ich auch nciht nutzen. Fand das schon etwas frech jetzt, wo er schon umgezogen ist, noch die halbe Miete zu verlangen...

DiplomAnwalt  03.02.2016, 18:30
@TempNameWell

Temp:  Sofern du das Internet an den dreisten Vormieter noch nicht gezahlt hast, so mach das auch bitte nicht.