Kaution warm oder kalt?

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BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

SomOne  19.06.2012, 13:30

ok, das sieht überzeugend aus ...

Hallo,

ich bin kein Anwalt - aber auch ich kenne nur, dass eine Kaution der Betrag der Kaltmiete zugrundegelegt wird. Vielleicht kannst Du mit dem Vermieter reden.

Grüsse + viel Erfolg - Deti

der vermieter kann als kaution verlange was er will. er kann auch sagen dass er auf 29.000,- besteht - weil es ist ja SEINE wohnung :)

üblich sind kaltmieten, richtig. aber wenn er es so will - kannst du nur verhandeln, einwilligen oder absagen, zwingen kannst du ihn zu nichts

anitari  19.06.2012, 13:46

Warum sind denn die Kommentare zu dieser Antwort von SomOne und mir weg?

albatros  20.06.2012, 07:46

Der größte Blödsinn !!!!

also ich kenne das auch nur so das die kaution die kaltmiete beträgt rede mit deinem vermiter sonst ruf mal beim mieterschutz bund an und erkundige dich da !!!!!!

Kaltmiete.... Da die Warmmiete nicht konstant eine Summe bleibt.