Darf ein Inkassounternehmen eine Mietkaution pfänden?
hallo an alle. habe mal ne frage. Ich musste am 10.07.2011 eine eidesstaatliche Versicherung abgeben wegen hoher Verschuldung. nun habe ich post von einem meiner Gläubiger erhalten . Die schreiben mir , dass sie in meinem Vermögensverzeichnes sehen können das ich eine Mietkaution hinterlegt habe bei meinem jetzigen Vermieter ( das Mietverhältnis besteht noch also wohnen noch in dieser Wohnung). Nun schreiben die , dass dies Ihnen die Möglichkeit eröffnet, diesen Betrag beim Vermieter zur Durchsetzung der Ansprüche zu pfänden.
Ist das denn möglich???
Muss dazu sagen das wir von ALG2 leben 720 Eur der Kaution wurden uns vom Jobcenter bezahlt ( die wir mit 30 Euro mtl. einbehalten bekommen) und 360 Euro haben wir in 6 Raten an den Vermieter geleistet.
vielleicht kann mir da einer weiterhelfen und sagen ob das wirklich möglich ist.
5 Antworten
Die Kaution ist nicht so ohne weiteres pfändbar. Wenn du dadurch deine Wohnung verlieren würdest, kannst du gegen diese Pfändung Vollstreckungsschutz beim zuständigen Amtsgericht beantragen, ist kostenlos.
Auch hat der Vermieter ein Vorrecht an der Kaution, sprich, wenn bei Auszug Renovierungsschäden etc. vorhanden sind, die der Mieter nicht ausgleicht, so kann der Vermieter vorrangig vor dem pfändenden Gläubiger an die Kaution ran.
Verpfändet werden kann die Kaution in so weit, das der Vermieter die kaution an den Gläubiger zahlt bei Auszug und nicht an dich.
Ein Inkassounternehmen ist eine Privatfirma. Die können natürlich gar nix pfänden. Pfänden darf nur der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gerichtes, oder auch der Richter/Rechtspfleger (Gehalts/Kontopfändung usw). Bevor dies möglich ist, muss die betreibende Partei (der Gläubiger) einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Diesem Antrag stimmt das Gericht zu - oder auch nicht. Jedenfalls ergeht darüber ein Beschluss, gegen den du Widerruf einlegen kannst, weil zB die Mietkaution vom Jobcenter vorgestreckt wurde. Dies hättest du übrigens im Vermögensverzeichnis angeben sollen, dass die Mietkaution nicht dein Eigentum ist.
Lasse Dir keine Angst einjagen an "dieses" Geld können die nicht ran. Alleine der Versuch Dir gegenüber ist schon eine Nötigung.
@jockl hat recht !!
Es ist wirklich so
Inkassofirmen operieren gelegentlich mit nicht vorhandenen Armeen ;-)
Das Inkassobüro "flunkert"
Ist nicht pfändbar solange Ihr in der Wohnung lebt !
Erst nach Auszug besteht diese Möglichkeit evtl !
Natürlich nur wenn es keine Einwände des Vermieters geben sollte (Reparaturkosten / Mietrückstand etc)
Es besteht auch die Möglichkeit die Kaution - falls Ihr irgendwann plant umzuziehen - einfach abzuwohnen
Bezüglich Ihrem letzten Satz: Eine Kaution darf nicht abgewohnt werden! Was ist denn das für ein unseriöser Hinweis?
Ihr Hass gegen die Inkassobranche muss ja schon gernzenlos sein wenn man einen Vermieter hier um die einzige Sicherheit die er für eventuelle Nachforderungen hat, so unredlich bringen will.
Ich gehe ja oft mit Ihren Meinungen konform denn vieles ist oftmals tatsächlich begründet aber soweit sollten Sie doch nicht gehen!
So war das natürlich nicht gemeint !
Man kann sich ja vorher mit dem Vermieter bezüglich des "Abwohnens" unterhalten !
offtopic : Es ist für mich selbstverständlich das ich mich Beitragsmäsig 100 % ausklinke falls es um IBs geht welche hier aktiv posten !!!!!
Daselbe gilt natürlich auch wenn es um Anfragen geht ( z.b ..suche gutes IB etc pp)
Ich weiß nicht mehr ob ich es gehört oder gelesen habe. Jedenfalls gehört die Kaution dem Vermieter und da kommt niemand dran.
ist das wirklich so?? dürfen die nicht an dieses geld dranne macht mir ja schon angst