Bezieht sich Nießbrauch auch auf einen Anbau an bestehende Immobilie?

3 Antworten

Wenn Ihr Anbau und die Haushälfte, für die das Nießbrauchsrecht eingetragen ist, in einem Grundbuchblatt unter einer einheitlichen Nummer im Bestandsverzeichnis stehen, besteht die "Gefahr", dass das Nießbrauchsrecht sich auf beide Häuser erstreckt. Suchen Sie am besten den Notar auf, der szt. den Verftrag protokolliert hat und lassen sich von ihm beraten. Es könnte u. U. notwendig werden, eine Grundstückstrennung herbeizuführen und die notarielle Bewilligung Ihrer Eltern einzhuholen, den Nießbrauch auf dem abzutrennenden Grundstücksteil uzu löschen. Aber das kann wie gesagt nur der Notar verbinclich sagen.

Das denke ich nicht, deine Eltern haben einen Nießbrauch an der angegebenen Immobilie. Der Anbau wurde aus deinen Mitteln gebaut und durchgängig von dir benutzt. Ein Nießbrauch hier wurde nie eingeräumt. Da kommt das Amt auch nicht darüber weg.......

Kleiner zusätzlicher Hinweis: wenn ein Nießbrauchrecht an der Immobilie vorbehalten wurde, dann hat die 10-Jahres-Frist noch nicht einmal begonnen, da die Rechtsprechung in solchen Fällen davon ausgeht, dass die Schenkung dann noch nicht komplett vollzogen wurde