Schenkung Teilgrundstück ohne Notar?

5 Antworten

Solange die Schenkung nicht notariell beurkundet und der neue Eigentümer des verschenkten Teils nicht im Grundbuch als solcher eingetragen ist, hat offiziell keine Schenkung stattgefunden und deine Eltern sind nach wie vor Eigentümer des gesamten Grundstückes.

Jegliche Grundstückskauf- und schenkungsverträge müssen notariell beurkundet werden. In diesem Fall muss sogar die Teilfläche vermessen werden. Das Grundbuchamt wird dann auf entsprechenden Antrag die Teilfläche abschreiben und die Eigentumsübertragung vornehmen. Ob sich der Aufwand lohnt, ist die andere Frage. Auf jedenfall bleibt der gesamte Garten bis dahin im Eigentum deiner Eltern.

Rechtskräftige Schenkungen von Grundstücken können ausschließlich durch notarielle Beurkundungen und anschließende Eintragung in Grundbuch zustande kommen.

Allerdings kann keine willkürliche Teilung und Übereignung eines Grundtückteiles erfolgen.

Alle Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten müssen zwingend von einem Notar beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden - ansonsten hat das alles keine rechtliche Grundlage.

Kurz gesagt, der Schwager baut seinen Schwiegereltern gerade ein Gartenhaus.

Denen gehört das Grundstück udn alles was damit fest verbunden ist.

Ohne Notar keine Grundstücksübertragung.