Bedarfsgemeinschaft und Zweitwohnsitz?
Hallo zusammen,
zuerst eine kurze Info zu mir um die Situation besser einschätzen zu können.
ich bin 23 Jahre alt und mache meine Ausbildung zum Bürokaufmann. Ich lebe seit 1,5 Jahren bei meiner Freundin bzw. ihren Eltern. Nun ist es die Beziehung in die Brüche gegangen und ich müsste mich ummelden und damit fängt meine Frage an:
Meine Mutter empfängt Hartz4 und wir würden zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das Problem daran ist: Ich verdiene jetzt Geld und unterhalte ein Auto. Sollten ich mich hier wieder melden, möchte das Amt meine Einnahmen anrechnen auf die Bedarfsgemeinschaft. Darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust, mal abgesehen davon wäre das Auto dann auch weg, weil es einen zu hohen Wert hat.
Schlussfolgernd ist meine Frage: Kann ich meinen Hauptwohnsitz bei meinem Vater melden und meinen Zweitwohnsitz bei meiner Mutter, um keine Bedarfsgemeinschaft bilden zu müssen?
(Der Hauptwohnsitz würde sich ca 250km entfernt in Hamburg befinden)
ich danke für eure Antworten!
6 Antworten
Du kannst neben deiner Ausbildungsvergütung BAB beantragen. Damit kannst du dir auch ein Zimmer nehmen.
Das andere ist Betrug, kommt irgendwann raus- die Ämter sind doch auch nicht doof. Du kannst ja nicht jeden Tag 250 km hin- und zurückfahren, um zur Arbeit zu kommen. Und in dem moment, in dem du den Zweitwohnsitz anmeldest, ist bekannt, dass du bei deiner Mutter wohnst- also alles beim Alten.
Und wenn du Pech hast, zahlst du auch noch Zweitwohnungssteuer, die viele Gemeinden erheben.
Das mit den Anmelden beim Vater und dauerhaft wohnen bei der Mutter vergiss lieber ganz schnell,denn wenn das irgendwann raus kommt und das wird es früher oder später,dann hast du große Probleme !
Was verdienst du denn Brutto und was bekommst du Netto,bekommst du dein Kindergeld,brauchst du dein KFZ - wegen der Ausbildung,was fallen da an KM - pro Tag für die einfache Strecke an,was hast du auf den Monat gerechnet an KFZ - Haftpflicht zu zahlen,welchen Zeitwert hat dein KFZ,was hast du an Geldern angespart und was würde eine billige Unterkunft bei dir kosten ?
Wie kommst du auf die Idee, dass du irgendwo kostenlos wohnen kannst, wenn du selbst Geld verdienst?
Es ist vollkommen in Ordnung, dass dein Einkommen dann angerechnet wird.
- Eigene Wohnung nehmen
- Bei dem Vater anmelden und wohnen.
- Das andere wäre Betrug und wenn es dann herauskommt, was es dann auch wird, musst Du alles zu viele gezahlte Geld zurück bezahlen.
du bekommst doch gehalt, unterhalt und kindergeld. davon kannst du deine wohnung zahlen. nimm dir ein zimmer in einem azubiwohnheim. oder du stößt das auto ab. wie hast du denn die letzten 1,5 jahre deine kosten gezahlt: miete, strom, wasser, lebensmittel, klamotten, fahrtkosten etc.
du hast zwei optionen: du ziehst in ein wohnheim oder kleine wohnung oder zu mutti und zahlst dann eben dort deine kosten. für deine mutter ändert sich nur, dass sie nur noch die hälftigen mietkosten bekommt und eventuell übersteigendes kindergeld angerechnet bekommt.
@markusher die letzten 1,5 Jahrehabe ich in dem Haus meiner Schwiegereltern gewohnt. Ich kann unmöglich vom Gehalt und Kindergeld eine Wohnung finanzieren. Wir haben hier Mietpreise um die 450€ warm. Und das bei 2 Zimmern.
Ich bin auf das Auto angewiesen um zu meinem Arbeitsplatz zu kommen.
die Frage wäre ob ich eventuell Wohngeld bekommen würde.
nein du kannst deinen hauptwohnsitz nur da anmelden wo du auch wohnst. ansonsten unterstellt man dir leistungsbetrug. du musst nicht zu mutti zurück. du kannst dir eine eigene wohnung nehmen und lebst dort.
Und wer bezahlt die Wohnung? Das ist ein bisschen schwierig als Auszubildender..