Meldung als 2. Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz (Österreich)?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

2. Hauptwohnsitz 100%
Zweit-/Nebenwohnsitz 0%
Anderes 0%

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
2. Hauptwohnsitz

Das deutsche und das österreichische Melderecht haben doch nix miteinander zu tun.

Melderechtlich ist es beiden Ländern egal, ob du im jeweils anderen auch einen Wohnsitz hast.

Du hast dann einen alleinigen Wohnsitz in Deutschland nach deutschem Recht, und einen alleinigen Wohnsitz in Österreichern nach deren Recht.