Bedarfsgemeinschaft mit Mutter wird bafög verrechnet auch wenn ich ein zweitwohnsitz in der Nähe der Uni habe?

4 Antworten

Dein Erstwohnsitz sollte da sein, wo Du Dich am häufigsten aufhältst.

Falls das bei Deiner Mutter der Fall ist, dann bist Du regulär auch Teil der BG und das BAföG wird angerechnet.

Du kannst Dir nicht aussuchen, wo Erst- und wo Zeitwohnsitz sind, nur um die BAföG-Anrechnung zu umgehen. Das wäre illegitim.

Wo ist denn da das Problem ?

Dann meldest du dich aus der Wohnung der Mutter ab und erst dann wieder an wenn du mit deinem Studium fertig bist und dann bist du auf der ganz sicheren Seite.

Nicht vergessen das Kindergeld auf dich ummelden zu lassen bzw. einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse zu stellen oder dir das Kindergeld nachweislich im Monat des Zuflusses von der Mutter an dich weiterleiten zu lassen, nicht das es dann als Einkommen deiner Mutter auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet wird.

Ein Problem könnte dann nur deine Mutter bekommen, wenn nach deinem Auszug und Abmeldung aus der Wohnung die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete dann für eine Person weniger im Haushalt nicht mehr angemessen sein würde.

Im schlimmsten Fall müsste deine Mutter dann nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten, nach schriftlicher Aufforderung zur Kostensenkung selber in eine angemessene Wohnung ziehen oder dann den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Hallo,

du meldest dich mit Erstwohnsitz da an, wo du wohnst. Und wenn du nach dem Studium wieder zur Mutter ziehst, meldest du dich da wieder an. Das ist doch kein großes Ding.

Hab ich als Student auch gemacht. Man braucht keinen Zweitwohnsitz für das Kinderzimmer bei den Eltern, die man ab und zu mal besucht.

ich vermute mal, das Du ohnehin aus der BG rausfällst

das heißt Deine Mutter erhält für Dich keinen Lebensunterhalt (dafür bekommst Du schließlich BaföG) mehr und keine Kosten der Unterkunft mehr (Miete und Heizung) ...

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