Autounfall bin die Geschädigte

12 Antworten

Die deutsche Rechtssprechung besagt, dass ein Geschädigter einen Gutachter seiner Wahl bestellen kann und der Schädiger bzw seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachters tragen muss. Wenn ein Gegengutachten erstellt wird (so etwas kostet mind. 400€), hat das oftmals einen Grund. Kein Versicherer gibt unnötig Geld aus, auch nicht für Gutachten. Ich nehmen an, Dein Gutachter hat wohl "freundlich" gerechnet und der gegnerischen Versicherung ist das aufgefallen. Wenn Du überzeugt bist, dass Dein Gutachter richtig kalkuliert hat, solltest Du Dich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Soll das Fahrzeug repariert werden? Dann ist das alles kein Problem. Du lässt das Fahrzeug reparieren und die Versicherung übernimmt den Schaden zzgl Mietwafenkosten oder Ausfallentschädigung.

Der Gutachter vom TÜV kann sein Gutachten zweifelsfrei belegen. Also wirst du ein evtl. Verfahren wohl gewinnen. Das ist ein bekannter Versuch von Versicherungen, den Gegner einzuschüchtern und mit geringeren Beträgen abzuspeisen.

du hast schon gute ratschläge bekommen eines möchte ich noch hinzufügen als unfall geschädigter hast du das recht dir einen freien gutachter zu wählen das sehen aber versicherungen nicht gerne weil sie ihre eigenen gutachter haben die für sie arbeiten und dementsprechend besser für die versicherung also zum nachteil des geschädigten schätzt also nicht einschüchtern lassen stark machen und durch

Wenn du rechtsschutzversichert bist, ist das schon mal gar kein Problem, geh zum Anwalt.

Ansonsten kannst du ja mal einen Anwalt fragen, welche Kosten auf dich zu kommen, und wie die Chancen sind, dass die Versicherung diese Kosten auch bezahlen muss, weil sie das Gutachten nicht anerkennen wollten.

Habt ihr das alles schriftlich?

Kus2005 
Fragesteller
 15.07.2012, 20:48

Vielen Dank für die schnelle Antwort Ja wir sind Rechtsschutz versichert und wir haben auch alles schriftlich ! Es ist aber so dass wir natürlich nicht lange warten konnten und haben unseren Waagen schon zur Reparatur gegeben weil sich da mit dem Gutachten in die Länge gezogen hatte da im Nachhinein auch festgestellt wurde dass auch die hintere Achse verzogen war! Und da wir den Leihwagen schon 8 Tage hatten mussten wir den auch zurück geben deshalb ist unser Wagen in Reparatur , wird das ein Problem für uns? Lg Kus2005

Mittlerweile ist es eine Unsitte geworden das die Versicherungen immer dann versuchen die Leistungen zu kürzen, vor allem dann wenn man nicht anwaltlich vertreten ist. Setze ihnen schriftlich eine Frist bis wann das Geld gemäß Gutachten eingegangen sein muss mit dem Hinweis dass Du die Sache dann einem Anwalt übergibst. Ist das Geld nicht da oder kommt wieder irgend so ein seltsames Schreiben geh einfach zu einem Anwalt.!

Kus2005 
Fragesteller
 15.07.2012, 20:49

Danke.......! Das werde ich so machen

hermanngustav  16.07.2012, 19:00
@Kus2005

Bedank dich nicht zu früh, dieser Rat kann dich viel Geld kosten.

Kus2005 
Fragesteller
 15.07.2012, 20:49

Danke.......! Das werde ich so machen