Autounfall, Versicherung der Gegenpartei zahlt nur die Hälfte

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Nein, da hat die Versicherung vollkommen Recht, wenn Euer Stoßfänger Vorschäden hatte, dann braucht die Versicherung diese nicht zu regulieren, Vorschäden sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. Bei 650 EUR Schadenhöhe ist das natürlich eine dumme Summe, die liegt unterhalb der Bagatellgrenze, die man mit 750 EUR annimmt, wobei aber nicht geregelt ist, ob das Brutto- oder Nettoschadensumme ist. Jedenfalls habt ihr als Geschädigte auch eine Schadenminderungspflicht, der seid ihr ja schon nachgekommen, da ihr keinen eigenen Gutachter genommen habt (der steht Euch auch erst bei Schäden oberhalb der 750 EUR zu) Nun hattet ihr leider das Pech, daß die Versicherung Ihren Gutachter geschickt hat, das tut sie auch nicht ohne Grund, denn eine Werkstatt packt gerne die Vorschäden einfach mit rein (wie bei Euch der Fall) um die Kosten herauf zu setzen, damit ihr dann auch den Schaden komplett incl des Vorschaden beheben laßt. Aber ich kann euch trösten, läge der Schaden über der Bagatellgrenze, hätte auch ein von Euch beauftragter Gutachter einen Vorschaden in abzug bringen können. Der Gutachter der Versicherung hat vermutlich die Toleranzen der Kalkulation zu Gunsten seines Arbeitgeber gerechnet, aber er hat es definitiv richtig gemacht. Das einzige was ihr machen könnt, Euch steht ja noch nutzungsausfall und Eine Unkostenpauschale für Euren Zeitaufwand zu (Telefonkosten, Portokosten, Zeitaufwendung), wenn ihr darüber noch vielleicht 100 max 150 EUR rausholt, dann war es das aber auch. Eine Frage wäre noch zu klären, ob die 300 EUR in Form einer fiktiven Abrechnung gezahlt werden. Denn dann sind die 300 EUR ein Nettobetrag und enthält, da nicht angefallen, keine MwSt und keine VErbingungskosten. Wenn dem so ist und ihr den Wagen aber tatsächlich reparieren laßt, dann steht Euch auch die Erstattung der MwSt und die der Verbringungskosten zu. Dann kämen auf die 300 EUR noch ca 25% drauf. Wenn ihr aber fiktiv abrechnet ohne eine Reparaturrechnung nachzuweisen, dann bleibt es bei den 300 EUR (zzgl ggf der Kostenpauschale).

Entweder Eure Werkstatt ist total überteuert oder sie haben Sachen mit reingenommen, die nicht zum Unfall gehören

Und warum sollte die gegnerische Versicherung für Schäden aufkommen, die nicht von deren Versicherungsnehmer verursacht wurden?

Es gibt den Grundsatz, dass ihr nach dem Schaden nicht besser gestellt sein dürft als vor dem Schaden. Und das wäre der Fall, wenn die alten Kratzer auch mit repariert werden.

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ja, ich sehe ein, dass die gegnerische Versicherung nicht für alle Schäden aufkommen muss.

Aber wenn ich den Ausfall des Autos geltend machen möchte, muss ich dann nicht nachweisen, dass ich zB einen Mietwagen nehmen musste um zur Arbeit zu kommen?

Ich würde der Versicherung jetzt einfach einen Vergleich anbieten, zB 400€. Meint ihr das wäre der richtige Weg?

Das ist leider richtig. Die volle Summe würdest du nur bezahlt bekommen wenn das Teil vorher in einwandfreiem Zustand war. Andernfalls würdest du nach der Schadensregulierung besser dastehen als vorher. Du darfst aber dadurch wirtschaftlich nicht besser gestellt sein als vor dem Unfall. Das wäre hierbei aber der Fall weil dein Stoßfänger dadurch in besseren Zustand versetzt würde als er beim Eintritt des Unfallereignisses gewesen ist. Im Sinne der anderen Versicherten und Beitragszahler eine korrekte Entscheidung.