Autounfall mit gekauftem Auto, zugelassen auf dem Vorbesitzer, Versicherung?

8 Antworten

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Wenn im Kaufvertrag nichts zur Versicherung vermerkt ist, muss die Versicherung zahlen, denn es handelt sich um eine Haftpflicht. Was die Versicherung dir gegenüber versucht, ist daher gesetzwidrich.

In vergleichbaren Fällen schreibe ich immer in den Kaufvertrag: "Alle durch den Betieb des Fahrzeugs entstehenden Kosten gehen ab sofort zu Lasten des Käufers."

Ich hatte mal ein ähnliches Problem.

Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung, die ist aber (war es zumindest) mehr oder weniger flexibel. Grundsätzlich scheint es so zu sein wie Schleudermaxe es darstellte. 
Informiert der Verkäufer seine Versicherung nicht, so haftet diese weiterhin und der Käufer wird nicht belastet. Der Verkäufer allerdings auch nicht. Auf welcher Grundlage denn auch? Man könnte fast von einer 'Grauzone' reden und bin mir auch ziemlich sicher, dass sich die Versicherungsgesellschaften derer bewusst sind. 

Ich hatte 10 Minuten nach der Vertragsunterschrift einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, weil ich von den neuen Knöpfen usw. abgelenkt war --> Klassiker. An meinem neuen, gebrauchten Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden, das andere Fahrzeug war ein Kleinlastwagen.
Und jetzt wird es interessant: das von mir gekaufte Fahrzeug war vollkaskoversichert. Der Verkäufer hatte den Unfall von seinem Balkon mitbeobachtet und war sofort zur Stelle. Er hat umgehend seine Versicherung über den Unfall und das Setup informiert. Der Haftpflichtschaden wurde sowieso geregelt. Und der mir entstandene Schaden wurde von der Vollkaskoversicherung (abzüglich SB) reguliert. Entschädigt wurde der Versicherungsnehmer. Die Versicherung agierte einerseits so, als ob es den Kaufvertrag gar nicht gegeben hätte (obwohl sie davon wusste), hat andererseits den Versicherungsnehmer aber nicht hochgestuft. Ich wurde auch nie für irgendetwas belangt oder hochgestuft.

DerHans  19.01.2017, 13:51

Nicht die VERSICHERUNG haftet, sondern der Unfallveruracher. Die Versicherung zahlt nur die Entschädigung.

godlikegenius  19.01.2017, 13:53
@DerHans

Der Unfallverursacher war leider ich und ich habe gar nichts gezahlt.

EDIT, sorry: jetzt sehe ich erst, worauf Du hinauswillst. Alles OK. Es ist für die Bearbeitung leider zu spät.

Hallo,

rein rechtlich und ob das so sein muss und ob du keine Wahl hast, da kann dir wirklich nur jemand helfen, der sich mit der Materie perfekt auskennt.

Entweder ein Versicherungsfachmann - eventuell der deiner Eltern - oder sogar ein Anwalt.

Sicher ist zwar, dass das Fahrzeug versichert war, aber nirgends steht geschrieben, dass man einen Schaden über die Versicherung abwickeln muss.

Das käme ungefähr dem gleich, was die Versicherung jetzt von dir will.

Wickelt man einen Schaden über die Versicherung ab, dann geht der Schadensfreiheitsrabatt flöten und die Versicherungsprämie steigt.

Wenn der Vorbesitzer dem so zustimmen würde, dann müsstest du ihm in voller Höhe den Ausgleich für die höhere Prämie bezahlen.

Ich bin der Meinung, dass zumindest das möglich sein müsste. Aber nur dann, wenn der Vorbesitzer damit einverstanden ist.

Dann kommt es aber auch noch auf die Höhe des Schadens und den aktuellen Schadensfreiheitsrabatt des Vorbesitzers an.

Bei einem nicht allzu hohen Schaden kann es durchaus günstiger sein / weniger kosten, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, als ihn über die Versicherung abzuwickeln.

Das wiederum kann die Versicherung ganz genau ausrechnen.

Viele Grüße

Michael


schleudermaxe  19.01.2017, 06:34

... oh ein Kenner?

Die gesetzlichen Vorgaben sind doch klar und deutlich und die versicherungstechnischen Spielregeln ordnen so eine Übergabe doch einfach und leicht.

Belastet wird der Verkäufer, es sei denn, er informiert seine Versicherung und die Zulassungsstelle zeitnah über den Verkauf, so auch meine Versicherung. Einfach einmal googlen.

Der Käufer darf/kann die Versicherung des Verkäufers übernehmen, dann wird er belastet.

Das wissen auch die Versicherungen und somit wird keine den Käufer persönlich belasten, wetten?

DerHans  19.01.2017, 13:47
@schleudermaxe

Wer den Kauf- und Übergabevertrag nicht mit der genauen Uhrzeit versieht, hat eben selbst schuld, wenn er dann für den Unfall des Käufers haftet.

19Michael69  19.01.2017, 14:22
@schleudermaxe

Das wissen auch die Versicherungen und somit wird keine den Käufer persönlich belasten, wetten?

Wette verloren, denn genau das versucht die Versicherung hier doch.

Kenner? Habe ich nie behauptet.

Eher sogar das Gegenteil, wenn du meine ersten beide Sätze gelesen hättest.

Sicher sind die gesetzlichen Vorgaben klar und deutlich - aber genau dafür gibt es auch die versicherungstechnischen Spielregeln. Da die Fragestellerin dazu aber nichts geschrieben hat und keiner von uns weiß, ob diese auch eingehalten wurden, ist der Fall eben nicht klar.

In diesem Fall kommt noch hinzu, dass es keinen Folgevertag gibt und die Versicherung vom Käufer auch nicht übernommen werden konnte, da das Fahrzeug nur abgemeldet und nicht wieder zugelassen wurde.

Gruß Michael

schleudermaxe  19.01.2017, 14:49
@19Michael69

.... überlege bitte noch einmal, was hier so von Dir geschreiben wurde:

Beispiel: dann müsstest du ihm in voller Höhe den Ausgleich für die höhere Prämie bezahlen.

Was bitte für eine höhere Prämie? Wenn der Käufer seiner Versicherung eine Übergabe mitteilt, wird er eben nicht zurückgestuft. Auch wenn Dir meine Antworten nicht gefallen, so sind sie doch richtig.

19Michael69  19.01.2017, 15:07
@schleudermaxe

Ich habe auch nirgends geschrieben, dass deine Antworten falsch sind.

Und wieder hast du entweder nicht alles oder nicht richtig gelesen.

So - und jetzt ist es gut.

Gruß Michael

ist es denn nicht generell unzulässig, ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu bewegen, sogar als Strafhandlung verfolgt wird? Also zahle Alles und bleib ruhig wie ein Mäuschen, meine Empfehlung...

Viel Glück

19Michael69  19.01.2017, 02:16

Richtig lesen ;-)

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Unfalls noch zugelassen und versichert.

Gruß Michael

schleudermaxe  19.01.2017, 06:24

... wo steht das?

19Michael69  19.01.2017, 13:47
@schleudermaxe

... dort steht das!


das ich diesen gleich am nächsten Werktag abmelde

ist mir direkt nach dem Kauf ein leichter Auffahrunfall passiert

schleudermaxe  19.01.2017, 14:51
@19Michael69

Meine Antwort bezieht sich auf:

...... ist es denn nicht generell unzulässig, ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu bewegen, sogar als Strafhandlung verfolgt wird?

19Michael69  19.01.2017, 15:03
@schleudermaxe

Sorry, aber anscheinend hast du nicht nur Probleme mit dem Lesen.

Wenn "kidoebudat" dies als Antwort schreibt, dann geht er ja wohl davon aus, dass das Fahrzeug bei der Unfallfahrt nicht zugelassen war.

Natürlich darf man ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen - das spielt aber in diesem Fall überhaupt keine Rolle.

Gruß Michael

... die gesetzlichen Spielregeln sind doch klar und einfach und Dein Berater läßt Dich bei so einer für Dich wichtigen Frage wirklich einfach so hängen und hier auch noch rumwuseln?

Es muß Doch ab Umschreibung bis zur Außerbetriebsetzung auch ein Vertrag her.

Zudem darf/kann der Käufer den bestehenden Vertrag des Verkäufers übernehmen.

Belastet wird ab Übergabe der Käufer, wenn denn der Verkäufer seine Versicherung und die Zulassungsstelle über die Übergabe informniert. Wenn nicht, wird er belastet.

19Michael69  19.01.2017, 13:59

Welcher Berater? Welche Umschreibung? Wie den Vertrag übernehmen?

Du liest anscheinend wirklich nicht richtig.

Das Fahrzeug wurde nur abmeldet und nicht mehr angemeldet / zugelassen.

Dementsprechend gibt es keinen Berater, keine Umschreibung und auch keinen zu übernehmenden Vertrag.

Und jetzt frag bitte nicht wieder "Wo steht das?".

Gruß Michael

schleudermaxe  19.01.2017, 14:42
@19Michael69

.... was geht Dich das an, was ich auf die Frage antworte Zitat:
ich habe vor kurzem einen Wagen angemeldet gekauft, also die Versicherung vom Käufer übernommen für die ersten Fahrten?

19Michael69  19.01.2017, 14:52
@schleudermaxe

Wieso kommentierst du dann andere Antworten, wenn du es für deine nicht willst?

Und dafür, dass du nicht alles oder nicht richtig liest, kann ich nichts.

Gruß Michael

schleudermaxe  19.01.2017, 14:55
@19Michael69

... warum sollte ich meine Antworten kommentieren?

19Michael69  19.01.2017, 15:06
@schleudermaxe

Egal was du geraucht, getrunken oder sonst wie zu dir genommen hast - nimm in Zukunft einfach weniger davon.

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