Autounfall ohne Versicherung regeln? Gutachter will Versicherung/-snummer

6 Antworten

Erfahrungsgemäß kann ich Dir sagen, der Schaden liegt über der Rückkaufgrenze, es wird sich demnach nicht lohnen, das selbst zu bezahlen.

Der Gutachter wird vermutlich mit der Versicherung abrechnen. Der Geschädigte hat den Sachverständigen beauftragt und da er das Gutachten nicht zahlen will eine Abtrittserklärung unterzeichnet.

D.h. der Geschädigte hat Anspruch auf die Erstattung der Gutachterkosten durch den Schädiger (also durch Dich), diesen Anspruch tritt er ann den Gutachter ab. Der Gutachter wird sich nicht darauf einlassen, daß Schädiger das zahlen wird, sondern rechnet mit der Versicherung ab, weil er weiß, daß er dann auch sein Geld bekommt.

Demnach rechnet der Gutachter mit Deiner Versicherung ab und Du kannst diese Rechnung Deiner Versicherung wieder zurück erstatten.

Du kannst aber auch den Gutachter anrufen und sagen, daß Du selber zahlst, dann wird aber das Gutachten auch erst herausgegeben, wenn die Rechnung bezahlt ist (gängig Praxis, nachdem die Leute nicht gezahlt haben, wenn Ihnen das Gutachten nicht gefallen hat).

Ich kann Dir aber nur davon abraten selbst zu zahlen, denn wenn du das dann doch über die Versicherung abrechnen solltest, rennst Du der Erstattung der Gutachterkoste durch Deine Versicherung hinterher. Besser ist, daß die Versicherung zahlt und Du das denen erstattest.

Stoßfänger mit Kratzer kann je nach Auto in die Tausende gehen. Wenn es eine "Premiummarke" war reden wir hier schon leicht über 3000 EUR.

Wenn es ein "Standard" Auto mit lackierten Kunststoffstoßfängern ist, wird dieser i.d.R. als Ersatz gerechnet, da man eine gelungene Neulackierung von einmal lackierten Altteilen nie gewährleisten kann. Das sind im Schnitt mit Arbeits- und Lackierlohn immer um 1000 EUR. Rechne an Gutachterkosten ca 350 EUR dazu.

Ein Schadenrückkauf rechnet sich i.d.R. nur, wenn er weniger als 150% Deiner Jahresprämie beträgt.

Ich kann dir als Bespiel den Schaden am Fahrzeug meiner Schwägerin nennen. Der Schädiger hat ebenso "nur einen Kratzer" verursacht. Der Kunststoffstoßfänger war natürlich einmal gestaucht und rückverformt, der Lack an der Stelle gerissen. Kalkulation läuft auf Teiletausch mit Neulackierung, also ca 1200 EUR. (Keine Gutachterkosten gerechnet).

Der Schädiger und meine Schwägerin haben sich auf 700 EUR geeinigt und ich nichts berechnet.

Vielleicht solltet ihr so verfahren, wenn der Gutachter noch nicht tätig geworden ist. Wenn er das fahrzeug schonbegutachtet hat, dann sind seine Kosten eh angefallen, dann rechne über die Versicherung ab und laß Dir von dieser den Schadenrückkaufswert ausrechnen.

Ich habe das selbst schon einmal so gemacht. Ich war einem Reh ausgewichen und habe ein Schild umgefahren. Meinen Schaden mußte ich aufgrund der nicht stattgefundenen Kollision leider Vollkasko abrechnen, das umgefahrene Schild habe ich selbst der Versicherung rückerstattet und bin dann in der Haftpflicht auch nicht hochgestuft worden.

Du solltest den Schaden Deiner Versicherung auf alle Fälle melden! Du bist auch dazu verpflichtet, dem Geschädigten Deine Versicherungsnummer zu übermitteln. Über den Zentralruf der Versicherer bekommt er die Daten auch ohne Deine Mithilfe. Du kannst ja später immer noch entscheiden, ob Du den Schaden auf eigene Kosten begleichst.

Julsten1234 
Fragesteller
 15.03.2015, 09:48

Es ist für mich auch kein wirkliches Problem, dem Geschädigten meine Versicherungsnummer zu geben. Lediglich befürchte ich, dass der Gutachter eben der Versicherung was zukommen lässt. Deswegen fragte ich, weil ich mir da nicht sicher bin. Kann ja auch sein, dass er nur für den Geschädigten und mich ein Gutachten ausstellt, was wir dann selber der Versicherung zukommen lassen müssen bzw. wenn man sich einigt, dass ich den Schaden ohne Versicherung begleichen kann.

Naja, ich kann es schon verstehen, dass der Gutachter deine Versicherungsnummer haben will. Denn er will sich ja auch sicher sein, dass er an sein Geld kommt. Du musst bei deiner Überlegung, ob du den Schaden "unter der Hand" zahlst nämlich auch die Kosten für den Gutachter bedenken.. das sind auch noch mal einige Hundert Euro (je nach Schadenshöhe).

Diese würde auch deine Versicherung übernehmen. Und bei einer Rückzahlung deinerseits würden diese Kosten nicht mit anfallen.

Wieso möchtest Du denn einen Gutachter für einen derartigen Bagatellschaden beauftragen? Der Geschädigte kann doch einfach eine Fachwerkstatt aufsuchen, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und Du zahlst ihm den ermittelten Betrag. Sollte er auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen, also den Schaden nicht reparieren, erhält er den Betrag ohne Mehrwertsteuer. In diesem Fall fällt ja auch keine Mehrwertsteuer an. Bei einer Schadenhöhe unter EUR 1.500,- übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten sowieso nicht. Weshalb also einem Gutachter mehrere hundert Euro bezahlen?

Julsten1234 
Fragesteller
 15.03.2015, 13:46

Ich möchte im Grunde kein Gutachten darüber. Das ging vom Geschädigten aus... kannte es bisher auch, dass Gutachten lediglich für größere Schäden gemacht werden. Habe nun aber nochmal mit ihm telefoniert und konnte ihn zum Glück davon abbringen, einen Gutachtertermin wahrzunehmen. Werden es jetzt wohl auch so machen mit dem Kostenvoranschlag, vielen Dank!

TransalpTom  15.03.2015, 14:02

Das stimmt nicht ganz, die Bagatellgrenze ist 750 EUR, nicht 1500 EUR

H2Onrw  15.03.2015, 15:45

Bei einer Schadenhöhe unter EUR 1.500,- übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten sowieso nicht.

Die Bagatellschadengrenze, bis zu der ein Gutachten unter Umständen nicht gezhalt wird liegt bei einer für den Laien (Halter) erkennbaren Schadenshöhe von 715,00 €!

einem Gutachter mehrere hundert Euro bezahlen

Ein guter Kfz-Sachverständiger erstellt bei einem Bagatellschaden auch eine unabhängige Schadenskalkulation. Die dafür anfallenden Kosten sind meist im zweistelligen Bereich, teilweise sogar unter denen eines Kostenvoranschlags.

 

Julsten1234 
Fragesteller
 15.03.2015, 16:09
@H2Onrw

Habe nun von ihr erfahren, dass sie das Auto hat heute anschauen lassen. Soll wohl um die 2.500€ kosten. Kann ich nicht glauben, da es nicht viele und auch keine sonderlich tiefen Kratzer waren. Es handelte sich dabei auch nur um einen Opel Corsa, also kein besonders teures Auto wie Porsche etc., wo dieser Betrag für mich vielleicht nachvollziehbar wäre.

Muss mir nun also überlegen wie ich weiter machen soll, kann ich von dem Geschädigten verlangen das Auto nochmals in einer anderen Werkstatt anschauen zu lassen? Weil der Betrag erscheint mir für diese Kratzer doch zu viel.

Der Gutachter will natürlich Geld für sein Gutachten. Außerdem hat er eine Summe X ermittelt. Rechne doch mal beides zusammen, da wird es sich nicht lohnen, den Schaden selbst zu übernehmen.

Ruf deine Versicherung an,melde den Schaden und laß dir ausrechnen, bis zu welcher Summe es sich lohnt, so einen Schaden selbst zu übernehmen.

Entscheiden kannst du dich nur 6 Monate nach Schadenschluß, nicht 1 Jahr lang.