Muss Versicherung den angegebenen merkantilen Wertminderungsbetrag auszahlen?

5 Antworten

Wenn du "nach Gutachten" den Schaden abwickelst, ist der Wertverlust doch berücksichtigt. Dann wird nur die MwSt nicht berücksichtigt.

Wenn dir wie hier 900 € Wertverlust zugesprochen wurden, kannst du diese auch einfordern. Der Versicherer setzt hier einfach darauf, dass du wegen 400 € nicht klagst. Hoffentlich hast du einen RA mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragt.

Eine Versicherung stellt nur den Urzustand wieder her, es darf nicht besser werden ;-)

Bei der Wertminderung geht es um die Versicherungsinterne Bewertung deines Autos. Das heißt nicht, dass Du den Wagen auch für 5 Mio. Euro verkaufen kannst, wenn Du einen Käufer finden solltest. Für die Versicherung bedeutet die Wertminderung, dass sie weniger zahlen muss, wenn ein Totalschaden vorliegen sollte. Kommt aber auf die Art des abgeschlossenen Tarifes an. Wenn Du es genau wissen willst, dann würde ich Dir raten bei der Versicherung anzurufen. Die geben Dir genauere Infos an. Die Sachbarbeiter haben keine persönlichen Interessen, sie geben dir die nötigen Infos wertfrei an.

Da bin ich mir nicht so sicher, keine muss einfach so alles übernehmen, so ja auch schon der BGH und das nicht nur einmal.

Es wird der Schaden ersetzt, mehr ist nunmal nicht.

Und mein Gutachter schreibt auch immer in meinem Sinne, also muss ich auch mal mit einer Kürzung rechnen.

Zudem schreibt eine seriöse Versicherung, warum gekürzt werden musste.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, Wertminderung ist natürlich zu zahlen. Ob der Wert korrekt ist, kann hier niemand einschätzen.

ja, muss sie eigentlich