Ausgleichsrente,Opferentschädigung?

1 Antwort

Die OEG-Rente wird bei keiner anderen Leistung angerechnet.
Das ist ein interner Erstattungsanspruch, der dich eigentlich gar nicht interessieren sollte - die Ämter klären das untereinander.
Bei dir wird nichts gekürzt, aber ich glaube nicht, dass du außer dem Regelsatz noch extra etwas bekommst. Mir ist zumindest keine Grundlage, die mit OEG-Renten zusammenhängt, bekannt.