Guthaben Nebenkostenabrechnung Jobcenter?

5 Antworten

da du ein guthaben bekommen hast, wirst du dies beim jc einreichen müssen. dort wird ausgerechnet ob dir das gesamte guthaben angerechnet wird auf die nächsten leistungen oder ob das nur teilweise geschieht, da du einen teil der miete selbst zahlst aus eigenen mitteln. dazu müsstest du deinen bescheid prüfen.

im prinzip fehlt dir ja nix, weil du das nächste mal einfach weniger miete zahlst. angerechnet wird es im monat des zuflusses und eventuell bei überzahlung zurückgefordert. dann hebst du einfach den betrag auf, der überzahlt wurde oder den du weniger an miete überwiesen hast.

Tequila44 
Fragesteller
 21.03.2017, 23:38

Ich habe das eingereicht und bin mir auch bewusst das mir nichts fehlen würde etc... ich bin auf mein Auto angewiesen um zur Arbeit zu kommen, und sowas zahlt halt keiner.( Reparatur, steuern etc.) da wäre es einfach mal schön für sowas Geld über zu haben usw.. oder einfach mal Geld übrig haben um sein Kind einen Wunsch außer der Reihe zu erfüllen.. 

Ich denke das kann man verstehen...

Lieben Dank für deine Antwort 

markusher  23.03.2017, 22:36
@Tequila44

ich verstehe dich voll und ganz. gerade weil du arbeiten gehst und trotzdem noch immer leistungen beziehen musst, weil du zu wenig gezahlt bekommst vom arbeitgeber.

achte darauf, ob dir alles angerechnet wird und ob das richtig ist.

guck bei fragen auch hier mit rein: www.elo-forum.org

Ein Guthaben aus einer Jahresendabrechnung,dass sich auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht,mindert deinen KDU - Bedarf im Folgemonat nach dem Zuflussmonats des Guthabens !

Würdest du mehr Guthaben bekommen als du an Aufstockung bekommst,dann müsste dieses Guthaben zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden,ist es geringer wird es in einem Betrag angerechnet.

Es spielt also auch keine Rolle das du deine Miete selber zahlst,alles was du an Aufstockung bekommst bezieht sich erst einmal auf die KDU,deshalb würde dir das Jobcenter auf formlosen Antrag auch eine Nachzahlung übernehmen,obwohl du deine Miete selber zahlst.

Nur wenn das Jobcenter deine KDU - nicht voll anerkennen würde,weil diese nicht angemessen ist und du somit ja indirekt aus deinem Regelsatz bzw. Einkommen selber einen Teil zuzahlen müsstest,könntest du diesen Teil erst mal vom Guthaben abziehen,bevor dann ein noch evtl. vorhandener Teil des Guthabens mindernd angerechnet werden dürfte.

Tequila44 
Fragesteller
 21.03.2017, 19:26

Danke für die tolle Antwort. :) Ich bekomme weniger Leistung vom Amt als ich Miete zahle. Meine KDU ist ja nur ein Teil des Regelbedarfes. Ich finde das auch völlig i.o. das es angerechnet wird. Aber man möchte ja wissen was man im Monat zur verfügung hat, bzw. was einem dann fehlen könnte.

Liebe Grüsse

isomatte  22.03.2017, 00:57
@Tequila44

Es fehlt dir / euch ja dann nicht wirklich etwas,dafür hast du ja dann dieses Guthaben bekommen und das gleicht die Kürzung ja wieder aus !

Das mag schon sein das ihr weniger Aufstockung bekommt als du an KDU - zahlen musst,darauf kommt es ja aber auch nicht an,hier geht es dann danach wie groß euer Bedarf nach Abzug von evtl. anrechenbarem Einkommen noch ist und das wird dann aufgestockt.

Deshalb heißt es bei einer eintretenden Sanktion auch das diese von der maßgeblichen Regelleistung berechnet wird und nicht von dem was man tatsächlich bekommt.

Ja, weil dein Bedarf in diesem Monat geringer ist. Nachzulesen in § 22 Abs. 3 SGB II.

Tequila44 
Fragesteller
 21.03.2017, 17:34

Danke für die schnelle Antwort. :)

Wippich  21.03.2017, 17:35

Der Bedarf ist doch gleich.

TreudoofeTomate  21.03.2017, 17:36
@Wippich

Nein, der Bedarf für die Unterkunft ist in diesem Monat geringer.

Tequila44 
Fragesteller
 21.03.2017, 17:45

Wie wäre es bei einer Nachzahlung gewesen?

TreudoofeTomate  21.03.2017, 17:46
@Tequila44

Die würde übernommen.

Nein, das Jobcenter überweist weniger Miete,das hat mit Dir nicht zu tun.

Ja, das wird dir angerechnet. Im Grunde ist es ja auch logisch - das JC zahlt dir ja auch deine Miete inkl. Nebenkosten - entsteht aus diesen Zahlungen nun ein Guthaben, hat dir das JC ja vorher sozusagen zuviel bezahlt. Deswegen auch die Verrechnung.

Tequila44 
Fragesteller
 21.03.2017, 17:35

Ich bin berufstätig, das Jobcenter zahlt meine Miete nicht.

Pasha78  21.03.2017, 17:42
@Tequila44

Das hatte ich überlesen - sorry. Dennoch bleibt es im Prinzip dabei, denn dein Bedarf ist in diesem Monat geringer und das ist alles, was beim JC zählt.

Hundefreund1966  23.03.2017, 15:29
@Tequila44

Wenn du deine Miete zahlen kannst und nicht mehr viel vom Jc benötigst,wieso bist dann noch unabhängig?Du bekommst doch Wohngeld ,Unterhalt und Kindergeld,zu deinem Gehalt.